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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

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Mitfahrgelegenheit gesucht: Die App für Pendler

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stockach.pendla.com

Lebenslagen

Kraftfahrzeug-Versicherungen

 

Jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr benutzt wird, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Als Halter oder Halterin eines Kraftfahrzeuges sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Versicherung abzuschließen. Das ist auch unabhängig davon, wer fährt.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt sowohl Personen- als auch Fahrzeugschäden ab.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme beträgt

  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden,
  • 1 Million Euro für Sachschäden und
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden.

Klären Sie die Deckungssumme und die Entschädigungsleistungen mit Ihrem Versicherer ab. Von dort erhalten Sie auch Informationen zur Berechnung der Prämien.

Gängige Versicherungen für Ihr Fahrzeug sind

  • Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung,
  • Insassenversicherung und
  • Rechtsschutzversicherung.

Hinweis: Wer ein Fahrzeug ohne Kfz-Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen benutzt, macht sich strafbar.
Ansprüche gegen die Versicherung können sowohl geschädigte Personen als auch berechtigte Nutzer des Fahrzeuges geltend machen. Hinsichtlich der Einzelheiten sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl entscheidend.

Für die Zulassung eines Fahrzeugs erhalten Sie von Ihrem Versicherer eine 7-stellige eVB-Nummer als Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde. Damit werden die Versicherungsdaten elektronisch aus der zentralen Datenbank des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft abgerufen.

Achtung: Bei einem Versicherungswechsel müssen Sie darauf achten, dass der Zulassungsbehörde die neue Versicherungsbestätigung rechtzeitig vorliegt. Sollte diese fehlen, kann die Behörde eine Betriebsuntersagung oder andere Zwangsmaßnahmen anordnen. Dies gilt auch, wenn Sie für das Fehlen der Bescheinigung, zum Beispiel durch Versäumnis der Versicherung, nicht verantwortlich sind.

 

Vertiefende Informationen

 

Detaillierte Informationen zu den genannten Versicherungstypen bietet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft an.

 

Freigabevermerk

 

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg