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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Lebenslagen

Strom- und Gaspreise

 

Der Alltag ist ohne 24-stündige Energieversorgung nicht mehr vorstellbar. Das Licht anzuschalten ist ebenso wie Warmwasser oder Heizung im Winter völlig selbstverständlich geworden. Für die flächendeckende Energieversorgung sind die Strom- und Gasversorgungsunternehmen zuständig.

Welches Unternehmen Ihnen den Strom liefern soll, können Sie selbst auswählen. Dies ist durch das seit 2005 geltende Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) möglich geworden, das die Trennung von Stromlieferant und Stromnetzbetreiber festgelegt hat.

Der Strompreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Kosten für Stromerzeugung
  • Vertrieb
  • Netzkosten
  • Abrechnungs- und Messkosten
  • staatliche Abgaben und Steuern
  • Konzessionsabgaben an die Gemeinden

Wie Sie Ihren Stromlieferanten wechseln können und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.

Der Gasmarkt wurde zur gleichen Zeit wie der Strommarkt liberalisiert.

Sie sollten einen kostenlosen Gaspreisvergleich vornehmen. Neben dem Wechsel zu einem anderen Versorger bieten auch die lokalen Anbieter häufig günstigere Tarife an. Der Preisvergleich dauert nur wenige Sekunden und kann mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen. Ein Gasanbieterwechsel ist genauso einfach und risikofrei wie der Wechsel des Stromanbieters.

Der Gaspreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Erdgasförderung, -beschaffung beziehungsweise -vertrieb
  • Netzkosten
  • Abrechnungs- und Messkosten
  • staatliche Abgaben und Steuern
  • Konzessionsabgaben an die Gemeinden

Tipp: Sollten Sie Fragen zu Strom- oder Gaspreisen, deren Zusammensetzung oder Ihrer Rechnung haben, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Diese berät Sie auch, wenn Sie den Stromanbieter wechseln möchten. Der Bund der Energieverbraucher informiert auf seinen Seiten ebenfalls ausführlich über Themen rund um die Energieversorgung.

Eine aktuelle Preisübersicht mit den Gaspreisen für Baden-Württemberg bietet das Umweltministerium als Landesenergiekartellbehörde auf der Internetseite www.versorger-bw.de an.

Haben Sie den Verdacht, dass der Zähler für Strom, Gas, Wasser oder Wärme nicht ordnungsgemäß funktioniert beziehungsweise falsch geeicht ist, können Sie sich beschweren. Wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.

Tipp: Nützliche Tipps, wie Sie im Alltag ohne großen Aufwand Energie sparen können, geben das Energiesparbüchle und die Broschüre "Energiesparen im Haushalt" des Umweltministeriums.

Die Strom- und Gasnetzbetreiber werden von der Bundesnetzagentur beziehungsweise den Landesregulierungsbehörden kontrolliert. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die

  • Überwachung der Vorschriften für den Netzanschluss, das heißt, einen diskriminierungsfreien, angemessenen und transparenten Netzzugang für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten und
  • Genehmigung von Entgelten für den Netzzugang.

Hinweis: Die Bundesnetzagentur beziehungsweise die Landesregulierungsbehörden sind nicht dafür zuständig, Gas- oder Strompreise für Sie als Endverbraucher zu überprüfen. Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Energiepreise müssen Sie mit Ihrem Energieversorger unmittelbar oder durch Klage vor dem Zivilgericht klären. Allerdings unterliegen die Gasendpreise für Haushaltskunden noch der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden.

 

Freigabevermerk

 

05.03.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg