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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

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stockach.pendla.com

Lebenslagen

Tiergerechte Haltung

 

Heimtiere sind Tiere, die von Menschen im häuslichen Umfeld aus Liebhaberei gehalten werden.

Neben domestizierten Haustieren wie Hunden, Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen werden auch zahlreiche Wildtierarten (Nager, Vögel, Fische, Reptilien, Amphibien und Wirbellose Tiere) mit teils sehr komplexen Ansprüchen an Unterbringung und Pflege als Heimtiere gehalten.

Diese Tiere spielen in der Lebensgestaltung vieler Menschen eine wichtige Rolle. Kinder können durch Tiere lernen, Verantwortung zu übernehmen und ihr Verhalten auf die Bedürfnisse der Tiere einzustellen.

Nicht jede Tierart ist aber für die Haltung in Wohnungen und für Kinder geeignet.

Wenn Sie ein Tier anschaffen wollen, müssen Sie sich schon vor der Anschaffung der oft langjährigen Verantwortung, des Aufwandes und der Kosten bewusst sein, die die Haltung eines Tieres mit sich bringt. Es gibt gesetzliche Pflichten, die Tierhalter und Tierhalterinnen gegenüber ihren Tieren haben:

  • Tiere müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen nach ernährt, gepflegt und untergebracht werden.
  • Die Tiere müssen die Möglichkeit haben, sich artgemäß zu bewegen. Die Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass das Tier dadurch leidet oder ihm Schäden zugefügt werden.
  • Wer ein Tier hält, muss dafür ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Ernährung, Pflege und Unterbringung haben.

Für die Hundehaltung gibt es konkrete weitere Vorschriften in der Tierschutz-Hundeverodnung.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat für zahlreiche Tierarten Gutachten oder Leitlinien mit näheren Informationen zur Haltung herausgegeben, zum Beispiel:

  • welche Maße ein Käfig mindestens haben muss,
  • wie ein Käfig ausgestattet sein muss, um den Bedürfnissen des Tieres gerecht zu werden,
  • welche Ansprüche die Tiere an ihre Ernährung, Pflege und ihre Umwelt haben,
  • welche Tiere nur gemeinsam mit Artgenossen gehalten werden sollen.

Außerdem muss der Handel bei Abgabe von Wirbeltieren dem Kunden geeignete schriftliche Informationen zu den Bedürfnissen des Tieres übergeben.

Bei manchen Haltungen (Papageien, bestimmte Arten von Reptilien, uvm.) sind artschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. Die Tiere müssen beim für Sie zuständigen Regierungspräsidium gemeldet werden. Welches Regierungspräsidium für Sie zuständig ist und an wen Sie sich dort wenden müssen können Sie dem unten aufgeführten Link entnehmen.

 

Vertiefende Informationen

   

Freigabevermerk

 

27.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg