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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Lebenslagen

Gesetzliche Rentenversicherung

 

Die soziale Sicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie bestimmten Gruppen von Selbstständigen im Alter, bei verminderter Erwerbsfähigkeit sowie von Hinterbliebenen im Todesfall erfolgt im Wesentlichen durch die gesetzliche Rentenversicherung.

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind:

  • für die sogenannte allgemeine Rentenversicherung: die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Regionalträger (zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg)
  • für Bergleute, Seeleute und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Deutschen Bahn AG: die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Neuversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden seit 1. Januar 2005 gleichmäßig auf alle Rentenversicherungsträger verteilt, die dann auch die Leistungen erbringen. Für bereits vor dem 1. Januar 2005 in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt grundsätzlich weiterhin der bisherige Rentenversicherungsträger zuständig. Sofern ein Beitrag als Beschäftigter oder Beschäftigte in einem knappschaftlichen Betrieb, in der Seefahrt oder der Deutschen Bahn AG gezahlt wurde, ist immer die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.

Die Deutsche Rentenversicherung erbringt Rentenleistungen:

  • wegen Alters (Altersrenten),
  • wegen Erwerbsminderung (Erwerbsminderungsrenten) und
  • wegen Todes (Witwen-/Witwer- und Waisenrenten, Erziehungsrenten).

Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gehören neben Rentenzahlungen auch Beitragszuschüsse für die Krankenversicherung der Rentner sowie Leistungen für Präventions-, Teilhabe- und Rehabilitationsmaßnahmen.

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen Sie beantragen.

Die individuelle Höhe Ihrer Rente hängt im Wesentlichen vom zeitlichen Umfang der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten und der Höhe der entrichteten Beiträge ab.

Rentenrechtliche Zeiten sind:

  • Beitragszeiten, die über die Lebenszeit zurückgelegt wurden, beispielsweise für
    • eine versicherungspflichtige Beschäftigung und Tätigkeit,
    • eine freiwillige Beitragszahlung,
    • die Kindererziehung,
    • den Bezug von Krankengeld oder Leistungen der Bundesagentur für Arbeit,
    • die Pflege einer Person, die Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat
  • Berücksichtigungszeiten (zum Beispiel wegen Kindererziehung)
  • Beitragsfreie Zeiten, wie Anrechnungszeiten, beispielsweise wegen
    • Schul- beziehungsweise Fachschulausbildung und Studium,
    • Arbeitsunfähigkeit,
    • Arbeitslosigkeit,
    • Schwangerschaft und Mutterschutzzeit

Bei Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes wird außerdem noch eine Zurechnungszeit berücksichtigt, wenn die Erwerbsminderung oder der Tod vor einem bestimmten Lebensalter eingetreten ist.

In der Regel gilt, dass sich alle Zeiten positiv auf die Rentenhöhe auswirken. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die Versicherungsverläufe auf Vollständigkeit überprüfen. Sie erhalten regelmäßig eine Auflistung Ihrer Versicherungszeiten, bevor Sie das Rentenalter erreicht haben.

Im Übrigen hängt die Rentenhöhe noch von folgenden Faktoren ab:

  • Renteneintrittsalter: Je nach Rentenalter kann es zu Zuschlägen oder Abschlägen der Rentenhöhe kommen.
  • Rentenart: Beispiele sind die
    • Altersrente,
    • Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung,
    • Große oder kleine Witwen- beziehungsweise Witwerrente- oder Halb- beziehungsweise Vollwaisenrente.
  • aktueller Rentenwert: Der aktuelle Rentenwert ist Bestandteil der Rentenformel und drückt aus, wie viel (Monats-)Rente ein Durchschnittsverdiener erhält, wenn Beiträge für ein Kalenderjahr gezahlt wurden.

Die Rentenzahlungen entwickeln sich dynamisch, das heißt, entsprechend der Entwicklung der Bruttolohn- und Bruttogehaltssummen bei den Beschäftigten. Bei der Ermittlung der Höhe einer Rentenanpassung wird zusätzlich:

  • die Belastung der Arbeitsentgelte durch die Rentenversicherungsbeiträge (Entwicklung der Höhe des Beitragssatzes),
  • der Prozentsatz der geförderten zusätzlichen Altersvorsorge (Altersvorsorgeanteil) und
  • das Verhältnis zwischen aktiv Beschäftigten und Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern (Nachhaltigkeitsfaktor) berücksichtigt.
 

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

 

07.10.2025 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg