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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

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stockach.pendla.com

Lebenslagen

Berufsschule

 

Die Berufsausbildung im dualen System findet an zwei Orten statt: im Betrieb und in der Berufsschule.

In den Betrieben wird die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt, die Berufsschule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern den Erwerb berufsbezogener und berufsübergreifender Kompetenzen zu ermöglichen.

Für Jugendliche besteht bis zum 18. Lebensjahr Berufsschulpflicht, wenn sie

  • ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und
  • keine weiterführende allgemeinbildende oder berufliche Schule besuchen.

Schülerinnen und Schüler, die ein Berufsausbildungsverhältnis vor Ende des Schuljahres beginnen, in dem sie 18 Jahre alt werden, sind berufsschulpflichtig, bis ihre Ausbildung abgeschlossen ist.

Es gibt:

  • gewerbliche Berufsschulen
  • kaufmännische Berufsschulen
  • hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogische Berufsschulen
  • landwirtschaftliche Berufsschulen

Die Berufsschule findet in der Regel an ein bis zwei Tagen pro Woche statt, möglich ist aber auch Blockunterricht (wochenweise). Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsschule nimmt in der Regel der Ausbildungsbetrieb vor.

Die betriebliche Berufsausbildung beginnt in der Regel nach Ende der Sommerferien und dauert - je nach Ausbildungsberuf - zwei bis dreieinhalb Jahre. Wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in gekürzter Zeit erreicht wird, hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen. Dies ist beispielsweise bei bestimmten Schulabschlüssen oder bei einer Umschulung für Erwachsene möglich. Zudem können Auszubildende vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.

Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Berufsschulabschlussprüfung sowie:

  • im Handwerk mit der Gesellenprüfung,
  • in der Industrie mit der Facharbeiterprüfung,
  • im kaufmännischen Sektor und in weiteren Dienstleistungssektoren mit der Gehilfenprüfung.
 

Vertiefende Informationen

   

Rechtsgrundlage

 

Berufsbildungsgesetz (BBiG):

  • § 2 Lernorte der Berufsbildung
  • § 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
  • § 45 Zulassung in besonderen Fällen

Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG):

  • § 77 Beginn der Berufsschulpflicht
  • § 78 Dauer der Berufsschulpflicht
 

Freigabevermerk

 

06.11.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg