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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

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stockach.pendla.com

Lebenslagen

Schenkung, Erbe - Unentgeltliche Übertragung

 

Schrittweise Übertragung

Bei dieser "klassischen Form" der Unternehmensübertragung wird ein Familienmitglied durch Schenkung oder Verkauf schrittweise an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt. Besonders geeignet sind die Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) oder die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Durch die schrittweise Beteiligung können Sie prüfen, ob das für die Nachfolge ausgesuchte Familienmitglied über die erforderliche Qualifikation zur Unternehmensführung verfügt.

Vorweggenommene Erbfolge - Schenkung

Ihr Unternehmen noch zu Lebzeiten an Ihre Erbinnen oder Erben durch Schenkung weiterzugeben, ist sowohl für Ihr Unternehmen, als auch für die Familie vorteilhaft. Beachten Sie aber schon im Vorfeld mögliche erbrechtlichte Hindernisse.

Beispiel: Gibt es mehrere Geschwister und erhält nur ein Kind das Unternehmen, muss die Nachfolgerin oder der Nachfolger mit Ausgleichszahlungen an die Geschwister rechnen. Ehefrauen und Ehemänner, Kinder und Eltern der Inhaberin oder des Inhabers, die nicht erben, sind ausschließlich pflichtteilsberechtigt.

Dass nach Ihrem Tod Pflichtteile geltend gemacht werden, können Sie durch Vorabschenkungen vermeiden. Alle Schenkungen der letzten zehn Jahre werden jedoch bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt. Zu empfehlen ist der Abschluss eines notariell festgelegten Pflichtteilsverzichts aller Anspruchsberechtigten, der auf das Betriebsvermögen beschränkt werden kann. Die weichenden Erbinnen und Erben können dafür eine Abfindung erhalten.

Erbfolge per Testament oder Erbvertrag

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie festlegen, welchen Erbanteil Ihre Nachkommen jeweils erhalten. Sie können Ihr Unternehmen einer Einzelperson oder mehreren Personen zu gleichen oder unterschiedlichen Teilen vermachen.

Grundsätzlich hat ein Testament oder ein Erbvertrag Vorrang gegenüber der gesetzlichen Erbfolge. Bei dieser gewillkürten Erbfolge können Sie den Inhalt Ihrer Verfügungen von Todes frei bestimmen ("Testierfreiheit"). Einschränkungen ergeben sich durch Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen, durch ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die erbrechtlichen Pflichtteilsrechte. Diese können nur in Ausnahmefällen entzogen werden.

Beispiel: Wenn Eltern, die Ehefrau oder der Ehemann oder Abkömmlinge (z.B. Kinder, Enkelkinder) ohne Verfügung von Todes wegen erbberechtigt gewesen wären, steht ihnen eine gesetzliche Abfindung zu (Pflichtteil).

Gesetzliche Erbfolge

Eine nicht empfehlenswerte Form der Unternehmensübertragung ist die Weitergabe des Unternehmens über die gesetzliche Erbfolge.

Beispiel: Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, erben "automatisch" die überlebende Ehefrau oder der überlebende Ehemann und die Abkömmlinge. Dadurch entsteht eine Erbengemeinschaft beziehungsweise Gesamthandgemeinschaft, die den Nachlass (das sind sämtliche privaten und betrieblichen Vermögenswerte und Schulden) gemeinschaftlich verwalten muss. Wichtige unternehmerische Entscheidungen muss sie üblicherweise einstimmig treffen.

Tipp: Egal, welche Form Sie wählen: Binden Sie alle Familienmitglieder frühzeitig ein und lassen Sie sich durch auf Familien- und Erbrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beziehungsweise Notarinnen oder Notare beraten.

 

Freigabevermerk

 

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg