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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

Lebenslagen

Arbeit im Ruhestand

 

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber darüber einig sind.

Eine weitere Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze muss nicht in vollem Umfang erfolgen. Viele ältere Arbeitnehmende möchten neben Ihrer Altersrente noch in einem geringeren Umfang hinzuverdienen.

Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber

Wenn Sie darüber nachdenken, auch im Rentenalter weiterzuarbeiten, wenden Sie sich zuerst an Ihren Arbeitgeber beziehungsweise an Ihre Personalabteilung. Es bieten sich Ihnen zwei Möglichkeiten:

  • Sie können Ihre Altersrente beziehen und nebenher arbeiten oder
  • Sie verzichten vorerst auf Ihre Rentenzahlung und schieben Ihren Rentenbeginn hinaus. Dann steigt der Rentenanspruch um monatlich 0,5 Prozent.

Wenn Sie Ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und eine Altersrente beziehen und weiter sozialversicherungspflichtig arbeiten, sind Sie als Arbeitnehmer von den Rentenversicherungsbeiträgen befreit. Sie müssen selbst keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung zahlen, Ihr Arbeitgeber aber schon, ohne dass sich dies auf Ihre Rentenhöhe auswirkt. Sie können Ihrem Arbeitgeber aber mitteilen, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter eigene Rentenversicherungsbeiträge entrichten möchten. Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rentenzahlung, und zwar nicht nur durch Ihre eigenen Beiträge, sondern auch durch die Ihres Arbeitgebers.

Sie können auch vor Erreichen der Regelarbeitszeit mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie befristet weiterarbeiten. Dies ist gegebenenfalls auch mehrfach möglich.

Weiterbeschäftigung im Rahmen von Minijobs

Auf dem Arbeitsmarkt können Seniorinnen und Senioren im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) tätig sein, beispielsweise als Haushaltshilfe, als Hilfe bei der Gartenarbeit, zur Betreuung von Kindern oder als Unterstützung in der Pflege von Angehörigen. Dabei darf das Monatsgehalt zurzeit höchstens bei EUR 556,00 (brutto) liegen. Auch kleinere Unternehmen sind an geringfügig Beschäftigten und Midijobbern interessiert.

Achten Sie darauf, dass Sie durch Ihren Arbeitgeber als geringfügig beschäftigt bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Minijob-Zentrale zieht von Ihrem Arbeitgeber die Lohnnebenkosten ein und sorgt dafür, dass Sie während Ihrer Beschäftigung versichert sind.

Selbstständige Arbeit oder auf Honorarbasis

Wenn Sie eine Dienstleistung gegen Honorar erbringen, dann sind Sie selbstständig tätig. Diese Möglichkeit steht Ihnen auch im Rentenbezug offen. Beachten Sie dabei, dass Sie

  • Ihr Einkommen aus selbstständiger Arbeit versteuern und
  • möglicherweise ein Gewerbe anmelden müssen.

Lassen Sie sich durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beraten.

Hinweis: Bei einer vorzeitigen Altersrente müssen Sie seit dem 01.01.2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr beachtet werden. Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bleiben die Hinzuverdienstgrenzen jedoch weiterhin bestehen. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Rentenversicherungsträger.

 

Freigabevermerk

 

11.07.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg