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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Alles zur Vielfalt der Ortsteile erfahren Sie hier. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstatt mit Flair und Vielfa

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

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stockach.pendla.com

Lebenslagen

Grundschule

 

In der Regel versendet die zuständige Grundschule für die Einschulung Einladungen mit den Einschulungsterminen an die Eltern. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sich die Eltern persönlich an die Grundschule ihres Wohnsitzes wenden.

Eine vorzeitige Einschulung von Kindern, die noch nicht schulpflichtig sind, ist möglich, wenn aufgrund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Für Kinder, die nach dem Einschulungsstichtag, und bis zum 30.06. des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, gilt zwar noch keine gesetzliche Schulpflicht, jedoch kann die Schulpflicht durch eine Anmeldung an der Schule ausgelöst werden. Die vorzeitige Einschulung wird bei der Schulleitung der aufnehmenden Grundschule beantragt, die auch die Entscheidung trifft.

Die Zurückstellung bietet Eltern und Schule die Möglichkeit, individuell auf die Entwicklung des Kindes einzugehen. Über die Zurückstellung entscheidet die Schule unter Einbeziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes.

Hinweis: Eltern können schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder für eine Grundschulförderklasse anmelden.

In welche Grundschule das Kind gehen soll, kann nicht frei ausgewählt werden. In der Regel wird das Kind jene Grundschule besuchen, in deren Bezirk die Eltern ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann Ihr Kind auf Antrag den Schulbezirk wechseln und in einer anderen Grundschule eingeschult werden.

Der Besuch der Grundschule dauert vier Schuljahre.

Nach Abschluss der Grundschule erhalten die Eltern eine Grundschulempfehlung für Ihr Kind. Diese empfiehlt eine auf der Grundschule aufbauende weiterführende Schulart (Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, allgemeinbildendes Gymnasium oder Gemeinschaftsschule). Die Wahl der weiterführenden Schulart treffen die Erziehungsberechtigten. Informationen zur Grundschulempfehlung, zum Aufnahme- und besonderen Beratungsverfahren finden Sie im Kapitel "Übergang in weiterführende Schulen".

 

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 11.01.2024 freigegeben.