Bebauungsplan Goethestraße mit örtlichen Bauvorschriften
In seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2021 beschloss der Gemeinderat Stockach die Änderung des oben genannten Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften.
Am 16.02.2022 wurde ebenfalls in öffentlicher Sitzung der Entwurf gebilligt, mit der Maßgabe, den bisherigen Stellplatzschlüssel beizubehalten, und es wurde die öffentliche Auslegung nach entsprechender Anpassung der Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB geändert.
Mit der Änderung sollen auf dem sogenannten „Telekom-Areal“ und dem westlich daran angrenzenden Parkplatz neue Nutzungen ermöglicht werden. Hochbauplanungen haben sich zwischenzeitlich konkretisiert und geringfügig verändert.
Den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften mit Begründungen und Planzeichnung
finden Sie auf der Seite "Aktuelle Beteiligungsverfahren". (hier anklicken)
Satzungsbeschluss
Auszug aus dem Ergebnisprotokoll der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 29.07.2020
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Goethestraße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
hier: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
1. Der Gemeinderat beschließt auf Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion der Grünen die Änderung der maximalen Gebäudehöhen (inklusive technischer Anlagen) und der zulässigen Geschosszahlen in MU 6a von 23,50 auf 20,00 m bei maximal 6 Vollgeschossen, in MU 7 auf unverändert 12, 50 m bei maximal 3 Vollgeschossen und 1 Attikageschoss, in MU 4 (westlich) von 18,00 m auf 16,00 m bei maximal 4 Vollgeschossen und 1 Attikageschoss und in MU 4 (östlich/Telekomgelände) auf 14,00 m bei maximal 4 Vollgeschossen. Für den Rücksprung des Attikageschosses wird ein Mindestabstand von 1,50 m zur Gebäudeaußenkante (mit Ausnahme des Treppenhauses) festgelegt.
2. Im Übrigen wird über die eingegangenen Stellungnahmen - wie in der Anlage zu Vorlage 2020/082 detailliert dargestellt und vom Planungsbüro vorgetragen – entschieden. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften unter Berücksichtigung der geänderten Festsetzungen wird als Satzung beschlossen.
Die Öffentliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss als PDF-Datei zum Download
Entwicklung
In der Sitzung des Gemeinderats Stockach am 11.04.2018 wurde von einem Mitarbeiter des Büros Gfrörer die Rahmenplanung vorgestellt, auf deren Basis der Bebauungsplan „Goethestraße“ gefertigt werden soll. Das Plangebiet umfasst den Bahnübergang, das Telekomgelände, das ehemalige Hotel bzw. Restaurant „Linde“, die Kreiselanlage mit Autohaus Martin sowie die Firma Nissen & Velten. Drei Entwurfsvarianten der Straßenansicht im Bereich des Telekomareals mit der Planung eines 4-, 5- oder 6-geschossigen Büro- und Wohngebäudes und einem begrünten Parkdeck werden gezeigt. Die Rahmenplanung war im Planungsausschuss bereits vorgestellt und Details diskutiert worden.
Den Grundzügen der Rahmenplanung zur Gestaltung der Goethestraße wurde zugestimmt (einstimmig) und die Verwaltung beauftragt, auf deren Basis einen Planentwurf zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens vorzulegen.
Der Gemeinderat Stockach stimmte in seiner Sitzung am 12.02.2020 dem Planentwurf „Goethestraße“ unter Berücksichtigung des vom Büros Grath entwickelten Konzeptes für den Bereich Telekomgelände und Parkplatz zu.
Der Planentwurf lag vom 09.03.2020 bis 17.04.2020 öffentlich aus. Jedoch war die Einsicht in die Planunterlagen für die Öffentlichkeit aufgrund der Schließung des Rathauses wegen der Corona-Krise eingeschränkt.
Deshalb wurde inder Sitzung am 06.05.2020 beschlossen, den Planentwurf erneut öffentlich auszulegen. Weiter wurde beschlossen, den auszulegenden Planentwurf in Teilbereichen zu ändern.
- Telekomgelände
Die Baufenster bzw. Nutzungsschablonen wurden entsprechend des vorgestellten und zugestimmten Konzeptplanes enger gefasst. So wurde z. B. im hinteren Bereich das Baufenster geteilt. Damit wird sichergestellt, dass zwei Gebäude entstehen. Die Höhe im Bereich des bestehen bleibenden Telekomgebäudes wurde entsprechend Konzept deutlich reduziert. Zum Anwesen Goethestraße 28 wurde die nach ursprünglicher Planzeichnung zulässige Höhe reduziert und die Baugrenze zurückgenommen.
Bei der Festlegung der Grundflächenzahl wird die Fläche der geplanten Tiefgarage berücksichtigt.
- Bereich Sondergebiet Hotel
Wie die Untersuchung zum Hotelstandort ergeben hat, ist die an die Goethestraße angrenzende Fläche als Hotelstandort geeignet. Dies trifft auf den abgewandten Bereich nur bedingt zu. Entsprechend der Feststellung wird nur noch der Bereich an der Goethestraße als SO Hotel ausgewiesen, die restliche Fläche als Mischgebiet.
- Einzelhandel mit innenstadtrelevantem Warensortiment wird nördlich der Goethestraße zugelassen.
Während der Auslegungsfrist gingen Stellungnahmen ein, die sich unter anderem gegen die Intensität und Höhe der geplanten Festsetzungen wenden. Die Stellungnahmen und der Abwägungsvorschlag werden nach Abschluss der jetzt erneut notwendigen Auslegung und der ggf. weiteren eingehenden Stellungnahmen dem Gremium zur Abwägung vorgelegt.