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Neuigkeiten

Autor: Tanja Ferrari
Artikel vom 16.08.2024

Feuerwerk: Ausnahmegenehmigung

Ausnahmegenehmigung § 24 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 2 der 1. SprengV

Das Ordnungsamt der Stadt Stockach erteilt anlässlich des Straßenfestes in Espasingen am Freitag, 16. August, 22.15 Uhr, eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 2 der 1. SprengV, zum Abbrennen eines Feuerwerks der Kategorie F2.