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wegen einer Betriebsstilllegung nicht möglich ist. Hier muss Ihr Arbeitgeber vor der Kündigung einen Antrag stellen. In diesem Verfahren erhalten Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme und Sie erhalten den [mehr]
Ihr Gewerbe ausüben wollen, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit eine Erlaubnis beantragen. Antragsteller können natürliche und auch juristische Personen sein. Achtung: Sie können Ihr Gewerbe erst dann [mehr]
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müssen die Verlobten volljährig sein. Davon kann das Amtsgericht ein Ausnahme machen, wenn die antragstellende Person 16 Jahre alt und der zukünftige Partner oder die zukünftige Partnerin volljährig ist. [mehr]