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gleich bei der Anmeldung bei der Verwaltung Ihres neuen Wohnorts tun. Rechtsgrundlage Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) (Deutsche Staatsangehörigkeit) [mehr]
Sie haben einen ausländischen Führerschein? Hier erfahren Sie, ob dieser weiterhin in Deutschland gültig ist: EU-Führerscheine: Ihr ausländischer Führerschein wird in Deutschland anerkannt. Außerdem k [mehr]
Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz steht ein Grundangebot zur Integration für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und bleibeberechtigte Ausländerinnen und Ausländer zur [mehr]
Die Verwirklichung des Stiftungszwecks setzt voraus, dass der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Stifter muss die Stiftung daher mit einem bestimmten Vermögen ausstatten. Das [mehr]
wird die Spende in das folgende Kalenderjahr vorgetragen. Zusätzlich abzugsfähig sind Spenden bis zu 1.000.000 Euro (bei zusammenveranlagten Ehegatten bis zu 2.000.000 Euro) in den Vermögensstock einer [mehr]
Hochschulen, 23 Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften), 8 Kunst- und Musikhochschulen, 1 Dualen Hochschule mit 9 Studienakademien, der Popakademie, der Filmakademie, der Akademie für Darstellende [mehr]
Hochschulen für Kirchenmusik 2 Kunstakademien 1 Hochschule für Gestaltung 1 Duale Hochschule mit 9 Standorten und 3 Außenstellen 1 Filmakademie 1 Popakademie 1 Akademie für Darstellende Kunst 26 private [mehr]
geleistete Freiwilliate beziehungsweise zwei Semester begrenzt. Dies gilt für alle Dienste, die Sie ab dem 1. Juli 2011 begonnen haben. Ihr Einkommen darf bei der Mitversicherung monatlich 445 Euro nicht übersteigen [mehr]
Wintersemester 2017/18 müssen internationale Studierende, die zum Studium von außerhalb der EU einreisen, 1.500 Euro pro Semester bezahlen. Für das Zweitstudium müssen sie 650 Euro je Semester bezahlen. Ausnahmen [mehr]
Drittländern kommt es an auf die Listung dieser Drittländer in Teil 1 der Anlage II der Durchführungsverordnung Nr. 577/2013 gemäß Artikel 13 (1) der Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Alle Länder, die nicht gelistet [mehr]