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Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Sie wollen gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen ode[mehr]
teilnehmen müssen. Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristeten Führerschein. Führerscheine für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind auf fünf Jahre befristet. Bis [...] Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze[mehr]
Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung geändert? Dann müssen Sie Ihren Reisepass schnellstmöglich der Passbehörde vorlegen. Denn ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig. Einen neuen Reisepass müs[mehr]
Die Ausbildung von Fahrschülerinnen und Fahrschüler darf nur in einer anerkannten Fahrschule erfolgen. Hierfür wird eine Fahrschulerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz benötigt. Wer Personen ausbildet, [mehr]
Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Kl[mehr]
Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätz[mehr]
öffentlichen Dienst, sofern besondere Umstände vorliegen, beispielsweise für Winterdienste (§ 15 Absatz 1 Nummer 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)), sowie bei Schichtbetrieben zweimal innerhalb von 3 Wochen, um einen [...] sowohl für die Ruhezeit nach der Werktags- als auch nach der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 15 Absatz 1 Nummer 4 ArbZG)). Die Ausnahme steht im pflichtgemäßen Ermessen. Sie haben keinen Anspruch auf eine[mehr]
Schichtbetriebe (§ 15 Absatz 1 Nummer 1 a) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bau- und Montagestellen § 15 Absatz 1 Nummer 1 b) ArbZG) Saison- und Kampagnenbetriebe (§ 15 Absatz1 Nummer 2 ArbZG) besondere Tätigkeiten[mehr]
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benötigen Sie eine Genehmigung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn bei Ihnen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll. Sie können [mehr]
Möchten Sie einer Beschäftigten kündigen, die unter dem besonderem Kündigungsschutz nach § 17 Absatz 1 MuSchG steht, müssen Sie dies vor der Kündigung beantragen und entsprechende Nachweise erbringen. Die[mehr]