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Jahren und Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers aus dem elterlichen Haushalt ausziehen (18 bis 24 Jahre): 451,00 EUR (RBS 3) Kinder von 14 bis 17 Jahren: 471,00 EUR (RBS 4) [...] sind. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Kosten Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses übernommen (Nettokaltmiete), auch wenn diese nicht angemessen sind (sogenannte "Karenzzeit"). Ab [...] , Kryptowährungen, Kapitallebensversicherungen, Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr sowie Haus- und Grundeigentum und Eigentumswohnungen von unangemessener Größe sowie sonstige dingliche Rechte[mehr]
ist für Wohngebäude nutzbar. Es richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchberechtigte sowie Pächterinnen und Pächter und [...] in Höhe von 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars: maximal EUR 1.300 bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal EUR 1.700 bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten Wohnungseigentümergemeinschaften[mehr]
Jahren und Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers aus dem elterlichen Haushalt ausziehen (18 bis 24 Jahre): 451,00 EUR (RBS 3) Kinder von 14 bis 17 Jahren: 471,00 EUR (RBS 4) [...] sind. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Kosten Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses übernommen (Nettokaltmiete), auch wenn diese nicht angemessen sind (sogenannte "Karenzzeit"). Ab [...] , Kryptowährungen, Kapitallebensversicherungen, Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr sowie Haus- und Grundeigentum und Eigentumswohnungen von unangemessener Größe sowie sonstige dingliche Rechte[mehr]
allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn Sie nicht zu Hause wohnen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie den gewünschten Abschluss nicht in der Nähe [...] Berufsausbildung besuchen können. Wenn Sie ein Kind haben, das jünger als 14 Jahre ist und in Ihrem Haushalt lebt, erhalten Sie zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 160 EUR für jedes Kind[mehr]
äte von mehr als 400 m²). Der jeweilige Stadt- oder Landkreis bestimmt zu der Entsorgung über die Haus- oder Restabfalltonne die näheren Einzelheiten wie zum Beispiel Häufigkeit der Abholung, Größe der[mehr]
müssen Sie diese Sprengung bei der örtlich zuständigen Behörde anzeigen. Wenn Sie zum Beispiel eine Gebäude- oder Kaminsprengung oder eine Sprengung bei Straßenbaumaßnahmen durchführen wollen, müssen Sie diese[mehr]
Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen[mehr]
Liegen die Voraussetzungen vor, trägt sie es in das Denkmalbuch ein. Wenn Sie wissen wollen, ob ein Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen.[mehr]
monatlich 250,00 Euro. Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das[mehr]