Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein. Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2. Schulhalbjahr. Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen[mehr]
Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2. Schulhalbjahr. Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen[mehr]
Zuschüsse zu den Lohnkosten gewähren. Der Lohnkostenzuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt im 1. Arbeitsjahr 75 Prozent des regelmäßig zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts und im 2. Arbeitsjahr 50[mehr]
Zuschüsse zu den Lohnkosten gewähren. Der Lohnkostenzuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt im 1. und im 2. Förderjahr 100 Prozent, im 3. Förderjahr 90 Prozent, im 4. Förderjahr 80 Prozent und im 5[mehr]
Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Kl[mehr]
Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätz[mehr]
öffentlichen Dienst, sofern besondere Umstände vorliegen, beispielsweise für Winterdienste (§ 15 Absatz 1 Nummer 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)), sowie bei Schichtbetrieben zweimal innerhalb von 3 Wochen, um einen [...] sowohl für die Ruhezeit nach der Werktags- als auch nach der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 15 Absatz 1 Nummer 4 ArbZG)). Die Ausnahme steht im pflichtgemäßen Ermessen. Sie haben keinen Anspruch auf eine[mehr]
Schichtbetriebe (§ 15 Absatz 1 Nummer 1 a) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bau- und Montagestellen § 15 Absatz 1 Nummer 1 b) ArbZG) Saison- und Kampagnenbetriebe (§ 15 Absatz1 Nummer 2 ArbZG) besondere Tätigkeiten[mehr]
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benötigen Sie eine Genehmigung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn bei Ihnen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll. Sie können [mehr]
Möchten Sie einer Beschäftigten kündigen, die unter dem besonderem Kündigungsschutz nach § 17 Absatz 1 MuSchG steht, müssen Sie dies vor der Kündigung beantragen und entsprechende Nachweise erbringen. Die[mehr]