Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein. Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Hilfen benötigen, zum Beispiel ärztliche, psychologische oder soziale Betreuung, wird dies bei der Auswahl der Einrichtung berücksichtigt. Eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie nicht erhalten [mehr]
möglich sind. Individuell und passgenau Pflichtcurriculum für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer Wahlcurriculum in Abstimmung mit den Ressorts und Organisationen Zeitbudget für individuell gestaltbare Angebote [mehr]
KURSNET ist die Datenbank für berufliche Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit. Sie enthält etwa 1,2 Millionen Bildungsveranstaltungen von rund 18.000 Bildungsanbietern. Der Schwerpunkt [mehr]
Für die Zusammensetzung einer Personengruppe dürfen nur folgende Daten herangezogen werden: Geburtsdatum Geschlecht derzeitige Staatsangehörigkeit derzeitige Anschriften Einzugsdatum- und Auszugsdatum [mehr]
Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können die allgemeine Schule oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen. Die zuständi [mehr]
Das Baden-Württemberg-Stipendium fördert den internationalen Austausch. Es besteht aus vier Programmlinien: Für Studierende Für Berufstätige Für Filmproduktion Walter-Hallstein-Programm Stipendiendaue [mehr]
In Deutschland müssen Sie Ihr Kind elfmal ärztlich untersuchen lassen. U1: direkt nach der Entbindung U2: 3. bis 10. Lebenstag U3: 4. bis 5. Lebenswoche U4: 3. bis 4. Lebensmonat U5: 6. bis 7. Lebensm [mehr]
Apotheken müssen sich an die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten halten. Für die Versorgung mit Medikamenten organisiert die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg in folgenden Fällen einen Notdienst: N [mehr]
Das Baustelleninformationssystem des Landes Baden-Württemberg informiert Sie über Tages- und Dauerbaustellen auf Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerorts und Arbeitsstellen mit Vollsper [mehr]
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer erhalten Sie im Krankheitsfall Ihren Lohn oder Ihr Gehalt normalerweise sechs Wochen lang weiter ausbezahlt. Sind Sie danach weiterhin arbeitsunfähig, haben Sie mö [mehr]