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Wenn Sie eine technische Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse betreiben oder diese wesentlich ändern möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständig[mehr]
Einzelmessungen überprüfen lassen. Die Messungen sind von einer nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bekannt gegebenen Stelle (Messstelle) durchführen zu lassen. Über die Ergebnisse müssen Sie einen[mehr]
unter bestimmten Voraussetzungen deren Schadstoffausstoß und Abgasverlust durch Einzelmessungen überprüfen lassen. Sie müssen die Messungen durch eine nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bekannt[mehr]
Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zu[mehr]
Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln und a[mehr]
Schadstoffausstoß unter bestimmten Voraussetzungen durch kontinuierliche Messungen ermitteln. Über die Ergebnisse der Messungen müssen Sie für jedes Kalenderjahr einen Messbericht erstellen und diesen fristgerecht[mehr]
Wenn Sie Betreiber oder eine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz - Betreiberpflichten wahrnehmende Person sind, müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wie Sie die Beachtung von Vorschriften [mehr]
Einzelmessungen überprüfen lassen. Die Messungen sind von einer nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bekannt gegebenen Stelle (Messstelle) durchführen zu lassen. Über die Ergebnisse der Messungen [...] t vorlegen. Messberichte über Emissionsmessungen in genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen Sie spätestens 12 Wochen nach Abschluss der Messungen der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen[mehr]
betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen. Über die Ergebnisse müssen Sie einen Messbericht erstellen und diesen der zuständigen Immissionsschutzbehörde[mehr]
ungen überprüfen lassen. Die Messungen müssen Sie von einem nach § 29b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bekannt gegebenen Stelle (Messstelle) durchführen lassen. Über die Ergebnisse müssen[mehr]