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PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB und § 4 BauNVO 1.1 Das Gebiet wird als Allgemeines Wohngebiet WA 1 – WA 6 ausgewiesen. 1.2 Innerhalb der als WA ausgewiesenen [...] ausnahmsweise zulässigen Anlagen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). 2. Anzahl der Wohneinheiten § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen je Wohngebäude wird [...] § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Innerhalb der Flächen für den Gemeinbedarf sind Anlagen zulässig die dem Nutzungszweck gemäß Einschrieb (Verwaltung) dienen. 4. Maß der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i[mehr]
Änderung des Bebauungsplans „Hintere Walke WA“ in Stockach Begründung Statt der bisher vorgesehenen Bebauung mit Reihenhäusern sollen nun freistehende Einfamilienhäuser - wie aus dem Gestaltungsplan e[mehr]