Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein. Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Planung, Genehmigung und dem Bau von Windenergieanlagen beteilig- ten Kommunen, Behörden, Bürgerinnen und Bürgern sowie den Investoren als praxisorientierte Leitlinie. Für die nachgeordneten Behörden ist [...] Vorentwurf 24. März 2015 HHP HAGE+HOPPENSTEDT Partner raumplaner I landschaftsarchitekten D - 72108 Rottenburg am Neckar VVG STOCKACH Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT [...] Lärmausbreitung und landschaftliche Wirkung mit geplanten Anlagen auf dem Kirnberg und auf der Homburg/Korriswinkel (Suchräume 7 und 9) geachtet werden. Das Gebiet ist aufgrund der Flächenreduzierungen nicht [mehr]
(Name) (Datum) (Anschrift) Google Germany GmbH betr.: Street View ABC-Straße 19 20354 Hamburg per E-Mail: streetview-deutschland@google.com Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst [mehr]
Schriftliche Widersprüche können dabei an „Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg” gerichtet werden. Dabei sollte auch die genaue Anschrift der Wohnung und des Hauses angegeben werden [mehr]
Stockach vom 05.06.1996 außer Kraft. Stockach, 08. Oktober.2008 Ortspolizeibehörde ( S t o l z ) Bürgermeister Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung von [...] Konstanz mit Bericht vom 17.10.2008 vorgelegt (§ 16 PolG). Stockach, 17. Oktober 2008 ( S t o l z ) Bürgermeister[mehr]
Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft. Stockach, den 26.10.1994 gez. Stolz, Bürgermeister Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen Seite 5 Gebührenverzeichnis in der Fassung [mehr]
Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung kann nur geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Beschluss des Gemeinderates nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen [mehr]