Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein. Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
wahlberechtigt sind, werden aber von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.[mehr]
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die in der [mehr]
eingetragen ist. Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Sie werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie als Deutscher oder Deutsche im Ausland leben und bei[mehr]
Wohnortes einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl ihre Stimme abgeben. Hinweis: Einen solchen Antrag können auch Personen ohne Wohnung, die sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten, stellen.[mehr]
Jahr 1999 oder einer späteren Europawahl im Wählerverzeichnis eingetragen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen. Dies gilt nur, wenn Sie seit der Eintragung ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.[mehr]
wahlberechtigt sind, werden aber von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.[mehr]
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die in der [mehr]
Verbands Region Stuttgart lieber in ihrer neuen Wohngemeinde wählen wollen, müssen Sie dort einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.[mehr]
alten Wohnortes einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Einen solchen Antrag können auch Personen ohne Wohnung stellen, die sich gewöhnlich in Baden-Württemberg aufhalten.[mehr]