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Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen. Es han[mehr]
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen. Hierbei kann es sich au[mehr]
Sie haben die Genehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragt? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde ebenfalls beantragen, bereits vor der erforderlichen Genehmigung mit dem Bau der A[mehr]
vom Hersteller und nur ausnahmsweise – wenn staatliche Chargenprüfungen durchgeführt werden – von der Bundesbehörde ausgestellt, die die Chargenprüfung durchführt. Diese Zertifikate sind daher nicht Rege[mehr]
Änderung unverzüglich anzuzeigen. Die Informationsbeauftragte muss entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit haben. Sie ist unter anderem dafür verantwortlich, dass Arzneimittel korrekt registriert, or[mehr]
Im Arzneimittelgesetz werden die Anforderungen an verschiedene verantwortliche Personen (gesetzliche Garantenträger) beschrieben. Dort ist geregelt, dass Sie für die Herstellungserlaubnis der zuständi[mehr]
Wenn Sie verwertbare Abfälle, das heißt Wertstoffe aus privaten Haushaltungen sammeln, müssen Sie die Sammlung vorher anzeigen. Dabei müssen Sie angeben, ob Sie gewerblich oder gemeinnützig tätig werd[mehr]
Als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen zeigen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde an. Wenn Sie diese Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen durchführen und von der Erlaubnis[mehr]
Wenn Sie eine abfallwirtschaftliche Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen aufnehmen beantragen Sie dafür eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde. Dazu gehören zum Beispiel Sammler, Beförderer, Händle[mehr]
Wenn Ihr Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugt, sammelt, befördert oder entsorgt, sind Sie verpflichtet, Nachweise zu führen. Mit den Nachweisdokumenten und in den Registern weisen Sie die ordnungsg[mehr]