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Die Eichämter in Baden-Württemberg halten an verschiedenen Orten Gewichte bereit, die Sie für unterschiedliche Zwecke mieten können. Es gibt Gewichtssätze mit Gewichten von 1 kg, 2 kg, 5 kg und 10 kg [mehr]
Soziale Einschränkungen aufgrund von Krankheit, Unfall oder seit Ihrer Geburt können Sie als Behinderung amtlich feststellen lassen. Die Feststellung ermöglicht es Ihnen, so genannte Nachteilsausgleic[mehr]
Als adoptierte Person können Sie Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen, um Auskunft über Ihre Herkunft und Lebensgeschichte zu erhalten. Dies gilt nur, wenn nicht Interessen anderer Betroffener, vor[mehr]
Sie können vom Land Baden-Württemberg auf Antrag Zuschüsse für Maßnahmen erhalten, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen. Zuschussfähig sind Ausgaben, die bei Sicherungs-, Instandsetzungs- [...] Eigentümer, Besitzerin und Besitzer oder sonstige zur Unterhaltung eines Kulturdenkmals verpflichtete Person in bestimmten Fällen als Erwerberin oder Erwerber eines Grundstücks, auf dem sich ein besonders [mehr]
In Baden-Württemberg gibt es Frauen- und Kinderschutzhäuser, die Frauen und deren Kindern vorübergehend Schutz, Unterkunft und Betreuung bieten, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt oder davon bedroh[mehr]
Sie können eine Auskunft aus der Handwerksrolle beantragen, wenn Sie folgende Informationen benötigen: Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben oder ordnungsgemäße Eintragung eines bestimmten Betriebes [...] Betriebes in die Handwerksrolle oder Name der Person, die als Betriebsleitung tätig ist.[mehr]
schnellst möglich ummelden (Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren) und ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen. Dasselbe gilt bei einer Betriebsverlegung. Wenn Sie das bisherige Kennzeichen an Ihrem zugelassenen[mehr]
Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werd[mehr]
seit dem 01.01.2024: Stufe 1: 563,00 EUR für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung wohnt Stufe 2: 506,00 EUR für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung mit einem Ehegatten oder Lebenspartner [...] in einer besonderen Wohnform für behinderte Menschen wohnt Stufe 3: 451,00 EUR für jede erwachsene Person, die in einer Einrichtung wohnt Stufe 4: 471,00 EUR für Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung[mehr]
einjährige Einführungsphase zweijährige Kursphase. Personen ohne Realschulabschluss erhalten mit der Versetzung in das Kurssystem einen dem Realabschluss gleichwertigen Bildungsstand zuerkannt. Am Ende des ersten[mehr]