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Wer als private, sachverständige Person für Gegenproben auf der Basis des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder des Tabakerzeugnisgesetzes beziehungsweise für Parallelproben von amtlichen Proben[mehr]
Angehörige anderer EU-/EWR-Staaten können in Deutschland als private Gegenprobensachverständige auf der Basis des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes oder des Tabakerzeugnisgesetzes beziehungsweise[mehr]
bei den Handwerkskammern öffentlich bestellen und vereidigen lassen. Hinweis: Die öffentliche Bestellung ist keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie[mehr]