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Interesse des Vereins es erfordert. Für die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Regeln vor, die aber durch die Vereinssatzung abgeändert werden können. Eine [mehr]
Gesellschaften zu bilden, ist durch die Verfassung geschützt (Artikel 9 Absatz 1 Grundgesetz). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum privaten Vereinsrecht enthält[mehr]
Rechtsfähig ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Im Vereinswesen unterscheidet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den rechtsfähigen vom nicht rechtsfähigen Verein. Hinweis: Wie der rechtsfähige [...] ohne Rücksicht darauf, ob sie zur Vertretung des Vereins berechtigt waren. Diese Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches soll unter anderem dem Geschäftspartner eines nicht eingetragenen Vereins außer dem[mehr]
Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nicht jeder Zusammenschluss mehrerer Personen ein Verein. Den Verein macht aus, dass sich in ihm mehrere Personen für eine gewisse Dauer zu einem gemeinsamen [...] Vereins setzt zudem die Vereinbarung einer Vereinssatzung zwischen den Gründern zwingend voraus. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet den rechtsfähigen vom nicht rechtsfähigen Verein. Rechtsfähig ist, wer[mehr]
bestimmte Informationspflichten des Unternehmers. Diese Informationspflichten sind unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch näher geregelt. Widerrufs- und Rückgaberecht Der Grund für das Widerrufsrecht liegt[mehr]
das BSI als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde stellt." Das BSI stellt auf seiner Webseite "BSI für Bürger" digitale Risiken und Empfehlungen für Privatanwenderinnen und Privatanwender zusammen mit wichtigen [...] Universalschlichtungsstelle : Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein Telefon 07851 / 795 79 40 Fax 07851 / 795 79 41 E-Mail: mail@univ[mehr]
die Erlaubnis erteilt, kann das gewünschte Gewerbe in Deutschland angemeldet werden. Achtung: EU-/EWR-Bürger sowie Staatsangehörige der Schweiz, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten[mehr]
die Erlaubnis erteilt, kann das gewünschte Gewerbe in Deutschland angemeldet werden. Achtung: EU-/EWR-Bürger sowie Staatsangehörige der Schweiz, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten[mehr]
bei der Gründung eines Unternehmens denselben Bestimmungen wie deutsche Staatsangehörige. Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen[mehr]
die Erlaubnis erteilt, kann das gewünschte Gewerbe in Deutschland angemeldet werden. Achtung: EU-/EWR-Bürger sowie Staatsangehörige der Schweiz, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten[mehr]