Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein. Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Alle Ausländerinnen und Ausländer müssen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen. Nur in besonderen Ausnahmefällen dürfen deutsche Passersatzpapiere an nicht deutsche Staatsangehö[mehr]
Für das Ausüben folgender Tätigkeiten benötigen Sie eine Erlaubnis: eine Maklertätigkeit, die Vermittlung von Darlehen oder die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem [mehr]
Betreiben Sie selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe? Dann müssen Sie Ihren Gewerbebetrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen. Eingetragen werden können natürliche un[mehr]
sind den juristischen Personen gleichgestellt und somit erlaubnisfähig. Bei Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts (GbR) wird die Erlaubnis den zur Vertretung berechtigten oder zur Geschäftsführung befugten[mehr]
Es gibt zwei Arten der Beglaubigung, die Apostille und die Legalisation. Bei einer Beglaubigung prüfen und bestätigen die zuständigen Stellen in Deutschland die Echtheit der Unterschrift auf der Urkun[mehr]
Im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt in den meisten Fällen sechs Wochen lang weiter ausbezahlt (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Nach Ablauf dieser Fr[mehr]
le für politische Bildung Baden-Württemberg (lpb), die Freiwilligendienste in der Diözese Rottenburg-Stuttgart gGmbH (DRS), das Diakonische Werk Württemberg, der Internationale Bund (IB) e.V. - Freiwi[mehr]
Personen, Stellen oder Überwachungsgemeinschaften können auf Antrag als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte anerkannt werden. Die Anerkennung ist möglich als: [mehr]
Betäubungsmittel dürfen prinzipiell ins Ausland mitgenommen werden. Der Arzt darf für den Reisebedarf Betäubungsmittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen verordnen. Für die Reisevorbereitung ist a[mehr]