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ige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos anzeigen. Das Finanzamt klärt unter anderem [mehr]
ige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos anzeigen. Das Finanzamt klärt unter anderem [mehr]
ige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos anzeigen. Tipp: Insbesondere bei Kanzlei- und [mehr]
Bewältigung des Nachhauseweges von der Einrichtung zur Wohnung eingewiesen worden. Mein/Unser Kind wird spätestens am Ende der Betreuungszeit durch mich/durch uns oder durch nachfolgend genannte Personen abgeholt: [mehr]
Sind Sie im Wege der gesetzlichen Erfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags Erbe geworden, müssen Sie sich zunächst überlegen, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten. Es ist wichtig, dass [mehr]
beim Schulträger bis spätestens 15.01. des Folgejahres einzureichen. Anträge auf Erstattung für die Monate Januar bis Juli sind vollständig ausgefüllt beim Schulträger bis spätestens 15.09. des gleichen [mehr]
Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin zahlen Sie in die Arbeitslosenversicherung ein. Ihre Beiträge werden zusammen mit dem Arbeitgeberanteil direkt von Ihrem Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt) abgezogen und [mehr]
Bei Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses sind Sie verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend zu melden. Liegen zwischen der [...] eld beantragen möchten, ist eine persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich, die in jedem Fall spätestens bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen sollte. Oftmals kann diese bereits mit der Arbe [mehr]
Ein Arbeitsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Er kann also auch mündlich abgeschlossen werden. Spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses müssen Sie die wesentlichen [mehr]
benötigen, dem Stadtarchiv zur Übernahme anzubieten. Unabhängig davon sind alle Unterlagen jedoch spätestens 30 Jahre nach ihrer Entstehung dem Stadtarchiv anzubieten, sofern durch Rechtsvorschriften nicht [...] Verfügungsrecht der abgebenden Stellen über die Unterlagen bleibt damit erhalten, erlischt jedoch spätestens nach 30 Jahren. 5. Das Stadtarchiv kann auf Grund von Vereinbarungen und letztwilligen Verfügungen [...] sorgfältig zu behandeln und in gleicher Ordnung und in gleichem Zustand wie es vorgelegt wurde, spätestens am Ende der täglichen Nutzung wieder zurückzugeben. Es ist untersagt, Archivgut zu beschädigen [mehr]