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mberg Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Baden-Württemberg (Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg) Um gefördert zu werden, müssen Sie als Gemeinde, Stadt oder Stadt- beziehungsweise Landkreis einen[mehr]
festgelegt sind. Mehrere Personen können eine Apotheke nur in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) betreiben; jede Gesellschafterin be[mehr]
die Einreise erleichtert sein. Kein Visum für die Einreise benötigen: Au-pair-Beschäftigte, die Unionsbürger oder Staatsangehörige aus Norwegen, Liechtenstein oder Island sind. Staatsangehörige der Schweiz[mehr]
Straßenböschung für die Verlegung von Kabeln, Rohren. Die sonstige Nutzung richtet sich nach dem Bürgerlichen Recht und erfordert den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung, für den der zuständige Straßenb[mehr]
gemeinnützige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, eingetragene Vereine), geeignete Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (zum Beispiel Kinder- und Familienzentren, Mütter- und Familienzentren), die Stelle nach[mehr]
einem Bundesland gilt für ganz Deutschland. Bekannt gegebene Stellen können sein: Gesellschaften bürgerlichen Rechts juristische Personen: Aktiengesellschaften (AG) Gesellschaften mit beschränkter Haftung[mehr]
le für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB), die Freiwilligendienste in der Diözese Rottenburg-Stuttgart gGmbH (DRS), das Diakonische Werk Württemberg, der Internationale Bund (IB) e.V. - Freiwi[mehr]
beträgt die Amtszeit des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin acht Jahre. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten führt der Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin die Amtsbezeichnung [...] Einwohnern ist der Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin immer Ehrenbeamter beziehungsweise Ehrenbeamtin auf Zeit. Ist der Bürgermeister Ehrenbeamter beziehungsweise die Bürgermeisterin Ehrenbeamtin [...] werden kann, entscheidet der Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin anstelle des Gemeinderats (Eilentscheidung). Der Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin leitet die Gemeindeverwaltung[mehr]