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e, die eine Erlaubnis erfordern, ergeben sich aus § 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) und § 14 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG). Keine Erlaubnis ist erforderlich, wenn[mehr]
Ein Gericht kann die Unterbringung einer psychisch kranken Person in einem psychiatrischen Krankenhaus gegen ihren Willen anordnen. Vorher muss eine ärztliche Untersuchung stattfinden. Die psychisch kranke[mehr]
Opfers oder des Kindergartens und der Schule mitbetroffener Kinder. Auch kann die Polizei die Hausschlüssel beschlagnahmen und/oder die Person in Gewahrsam nehmen. Hinweis : Neben dem eigentlichen Wohn[mehr]
eine kurzfristige Arbeitsverhinderung. Wenn sie einen nahen Angehörigen länger als zehn Arbeitstage zuhause pflegen, haben sie Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit ohne Bezahlung[mehr]
komplikationslosem Verlauf, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie die Krankenhausbehandlung Die Kosten für die ärztliche Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs selbst sowie für die m[mehr]
Kinderbetreuungskosten in Höhe von 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 EUR je Kind, das zum Haushalt gehört Außergewöhnliche Belastungen, zum Beispiel: Freibetrag für den Sonderbedarf eines Kindes[mehr]
Klinik verlegt werden. Tipp: Die Geburtshäuser bieten regelmäßig Infotage an. Dort erhalten Sie konkrete Informationen und Auskünfte. Haus-/Heimgeburt Bei einer Hausgeburt begleitet Sie die Hebamme, die [...] nennt als mögliche Geburtsorte das Krankenhaus, eine von einer Hebamme geleitete Einrichtung, eine ärztlich geleitete Einrichtung, eine Hebammenpraxis sowie die Hausgeburt. Das schließt die Versorgung an [...] Zu Hause werden Sie und Ihr Kind von Ihrer Hebamme nachbetreut. Hinweis: Suchen Sie sich bereits während der Schwangerschaft eine Hebamme und eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt. Geburtshaus Geburtshäuser[mehr]
Verteilung der Versorgungsanrechte herzustellen. Dies schützt Partnerinnen oder Partner, die wegen Haushaltsführung und/oder Kindererziehung keine oder nur geringere Anrechte auf eine eigenständige Alters- oder[mehr]
und volljährige unverheiratete Kinder bis zu einem Alter von 21 Jahren vorrangig, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Im[mehr]