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Einzelfahrscheine bezahlen Erwachsene 2,00 €/Fahrt (Stand nach der Preiserhöhung ab 01.01.2025) Kinder* 1,00 €/Fahrt (Stand nach der Preiserhöhung ab 01.01.2025) (*Analog den Bestimmungen des VHB gelten die[mehr]
ehörige sind in diesem Fall: minderjährige Kinder, Ehegatten, Partnerin oder Partner einer vor dem 1. Oktober 2017 geschlossenen eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des ehemaligen deutschen Leb[mehr]
Familienangehörige sind in diesem Fall: minderjährige Kinder, Eheleute Partnerin oder Partner einer vor dem 1. Oktober 2017 geschlossenen eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des ehemaligen deutschen Leb[mehr]
10,22 % (= 7/10 v. 14,6 %). Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist seit 1. Juli 2023 abhängig von der Anzahl der Kinder. Seit 1. Januar 2025 liegt dieser zwischen 22,23 EUR (bei fünf oder mehr Kindern)[mehr]
Mit dem Förderprogramm "Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege" des Landes sollen die Gemeinden bei der Modernisierung ihrer ländlichen Wege unterstützt werden. Im Fokus stehen dabei zum Beispiel [mehr]
in voller Höhe, sondern nur mit dem Betrag angesetzt werden, der den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR übersteigt. Wenn Sie verheiratet und beide beschäftigt sind, gilt für Sie zusammen die Grenze[mehr]
Sie dürfen auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren, wenn Sie eine "Mofaprüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung abs[mehr]
Mit der Förderung der Brückenbauwerke nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Kommunen, ihren Investitionsrückstand in diesem sicherheits- und verkehrssensiblen[mehr]