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Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise wer Eigentümer eines Grundstücks ist, ob und welche Rechte andere Personen an einem Grundstück haben (zum B[mehr]
Sie haben ein Grundstück gekauft? Dann sind Sie erst neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer, nachdem Sie sich mit dem Verkäufer beziehungsweise der Verkäuferin geeinigt haben ("Auflassung des Grundst[mehr]
Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie daraus erhalten: Ausdruck oder Abdruck, wenn das Grundbuch maschinell geführt wird, Abschrift, wenn das Grundbuch ausnahmsweise noch [mehr]
Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie bei der zuständigen Stelle einen Ausdruck oder Abdruck erhalten, wenn das Grundbuch maschinell geführt wird oder eine Abschrift (Kopi[mehr]
Wenn Sie in Baden-Württemberg ein Grundstück kaufen oder durch andere Rechtsgeschäfte erwerben, müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Der Steuersatz beträgt 5,0 Prozent. Keine Grunderwerbsteuer fällt a[mehr]
Abmeldungen können zum 1. eines Monats erfolgen. Die Anmeldung erfolgt über die Schule oder die Stadtverwaltung Stockach, Frau Küppers (Tel. 07771/802-193, c.kueppers@stockach.de.) Anmeldeformulare finden[mehr]