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Der Schweizer Feiertag in Stockach ist ein viertägiges Stadtfest, das jedes Jahr gefeiert wird. Das große Straßenfest bietet jede Menge Unterhaltung mit verschiedenen Bands und musikalischer Umrahmung[mehr]
Das zweite Morgartenspektakel: „Der Spatenstich“ am Mittwoch, den 16. September 2026 Wir fahren von Stockach nach Morgarten/Oberägeri und werden dabei von unserem Museumsleiter und Gerichtsnarren Juli[mehr]
Einsichtnahme in archivierte Bauakte Akteneinsicht Planunterlagen / Akteneinsicht Statikunterlagen Antrag auf Einsichtnahme in archivierte Bauakte 28.08.2024 Antrag auf Einsichtnahme in archivierte Bauakte Antrag [...] .m ac hp ro fo rm s. de E- M ai l: in fo @ m ac hp ro fo rm s. de Antrag auf Einsichtnahme in archivierte Bauakte Antrag auf Akteneinsicht Planunterlagen Akteneinsicht Statikunterlagen Antragstellende [...] Unterlagen zur Einsichtnahme bereitlegen kann, die unter der oben angegebenen Grundstücks-bezeichnung im Archiv des Baurechtsamtes oder in der laufenden Akte vorgehalten werden. Für die Anforderung und Übergabe[mehr]
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Die Stadt Stockach lädt hiermit die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Stockach zur Jagdgenossenschaftsversammlung am Donnerstag, 26. Februar 2026 [...] Abs. 4 JWMG 6. Beratung und Beschlussfassung über die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre gemäß § 15 Abs. 7 i. V. m. § 17 Abs. 4 JWMG 7. Beratung und Beschlussfassung über die [...] ft 8. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages 9. Verschiedenes Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nicht öffentlich. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind[mehr]
die Versammlung der Jagdgenossen (§ 6), 2. der Gemeinderat (§ 10) als Verwalter der Jagdgenossenschaft. 1 § 6 Versammlung der Jagdgenossen 1. Die Versammlung der Jagdgenossen wird vom Gemeinderat mindestens [...] verlangt. 2. Die Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Gemeinderat einzuberufen, wenn Entscheidungen im Rahmen des § 9 getroffen werden müssen. 3. Die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen [...] ist vom Gemeinderat mindestens 2 Wochen zuvor ortsüblich bekannt zu geben. 4. Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. 5. Die Versammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden bzw[mehr]