Rückschnitt von Sträuchern und Hecken
Bitte beachten Sie, dass Sträucher, Hecken u.Ä auf Gehwege, öffentliche Straßen oder bei Straßeneinmündungen freigeschnitten werden müssen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir erfreuen uns in Mahlspüren/Windegg immer sehr an den vielen gärtnerischen oder naturnah gestalteten Grundstücken.
Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass Sträucher, Hecken u.Ä auf Gehwege, öffentliche Straßen oder bei Sichteinschränkungen von Straßeneinmündungen freigeschnitten werden müssen. Die Ortschaftsverwaltung bittet deshalb um zeitnahen Rückschnitt. Bitte orientieren sie sich hierbei an das gezeigte Bild.
Ihre Ortschaftsverwaltung Mahlspüren im Hegau.
Infokasten
Verkehrssicherheit zunehmend beeinträchtigt
Bedingt durch die Witterung wachsen Pflanzen in diesem Sommer in besonderem Maße. Wohl deshalb ragen gerade wieder überbordend viele Hecken, Sträucher und Bäume in Geh- oder Radwege sowie Straßen hinein. An manchen Stellen ist der Gehweg für Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen nicht mehr benutzbar. Zum Teil sind auch Fußgänger oder Radfahrer generell gezwungen, auf die Straße auszuweichen. An Einmündungen und Kreuzungen verhindern oft zu hohe Hecken die erforderliche Sicht. Dadurch ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt.
Sind Sie Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen oder Wegen?
Dann tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum entlang Ihres Grundstücks gefahrlos benutzen können. Daher ist an Straßen und Wegen das sog. „Lichtraumprofil“ von Bewuchs frei zu halten. An Einmündungen und Kreuzungen müssen „Sichtdreiecke“ frei bleiben. Wer dies unterlässt, muss nicht nur mit einer kostenpflichtigen Beseitigungsanordnung durch die Verkehrsbehörde und gegebenenfalls Ersatzvornahmen rechnen, sondern riskiert u. U. auch ganz erhebliche Schadenersatzforderungen, sollte sich ein Unfall ereignen, der (auch) auf den Bewuchs zurückzuführen ist.

Lichtraumprofil
Über Geh- und Radwegen sowie 0,25 m daneben ist der Lichtraum bis zu einer Höhe von 2,50 m freizuhalten. Über der Fahrbahn sowie 0,75 m daneben erhöht sich dieser auf 4,50 m (s. Skizze Lichtraumprofil).
Unabhängig vom Lichtraumprofil ist im Bereich von Straßenlampen und Verkehrszeichen der Bewuchs so weit zurückzuschneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können.
Sichtdreiecke
Daneben sind an Einmündungen/Kreuzungen auch „Sichtdreiecke“ von Bewuchs freizuhalten (s. Skizze Sichtdreieck). Der genaue Bereich ist abhängig von der Straßenform und der gefahrenen Geschwindigkeit.
Während die Schenkellänge des Dreiecks bei 30 km/h lediglich 30 m lang ist, beträgt sie bei 50 km/h bereits 70 m.
Innerhalb des grau markierten Bereichs ist zu gewährleisten, dass von dem Grundstück keine Sichthindernisse über 0,75 m gemessen ab Fahrbahnoberkante die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Hintergrund: Ein Kraftfahrer, der mit einem Augenabstand von 3,00 m vor Fahrbahnrand der übergeordneten Straße wartet, muss eine ausreichende Anfahrsicht haben, um mit einer zumutbaren Behinderung bevorrechtigter Kraftfahrer aus dem Stand in die übergeordnete Straße einfahren zu können.
Bewuchs zurückschneiden
Überprüfen Sie bitte den Bewuchs an Ihrem Grundstück. Schneiden Sie die Pflanzen erforderlichenfalls gleich zurück. Beachten Sie dabei, dass es nicht ausreicht, den Bewuchs einmal im Jahr zurückzuschneiden, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Das Lichtraumprofil ist ganzjährig freizuhalten. Wer nur einmal schneidet, sollte das Wachstum der Pflanzen bis zum nächsten Schnitt bereits ebenso berücksichtigen wie die Schneelast auf den Ästen im Winter.
