Die Verwirklichung des Stiftungszwecks setzt voraus, dass der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Stifter muss die Stiftung daher mit einem bestimmten Vermögen ausstatten. Das [mehr]
Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich: ein Stiftungsgeschäft eine Stiftungssatzung die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde Neben rechtlichen [mehr]
Unabhängigkeit einer Bürgerstiftung und gewährleistet die langfristige Arbeit der Stiftung. Zu den Merkmalen einer Bürgerstiftung gehört, dass sie mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement fördert. [...] Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft. Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren stiftenden [...] iet einer Bürgerstiftung ist geografisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis oder eine Region. Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei haben alle Bürger, die sich [mehr]
ften oder Anstalten liegt, bei denen die Stiftungen errichtet sind. Die Stiftungen können bürgerlich-rechtlich oder öffentlich-rechtlich sein. Neben dem Stiftungsgesetz ist das Kommunalrecht zu beachten [...] ausschließlich dem Wohl einer oder mehrerer Familien. Die Rechtsaufsicht ist eingeschränkt. Bürgerstiftungen verfolgen in der Regel kommunale und regionale Zwecke, werden häufig von mehreren Stiftern gegründet [mehr]
Der Zweck wird vom Stifter frei gestaltet. Die Stiftungsbehörde kann lediglich prüfen, ob der Zweck das Gemeinwohl gefährdet, gegen die Rechtsordnung verstößt oder die Erfüllung des Zwecks unmöglich i [mehr]
maßgebend. Der Name als solcher ändert sich dadurch nicht. Das deutsche Namensrecht ist durch das bürgerliche Recht umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Es enthält zahlreiche Namenserklärungs- [...] im Falle der Führung eines gemeinsamen Familiennamens durch Ehegatten einen Ehenamen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmen und durch eine Erklärung einen Begleitnamen voranstellen oder anfügen, den [mehr]
Anschlagsplanungen Polizei und Verfassungsschutz vor sehr große Herausforderungen. Auch Sie als Bürgerin oder Bürger sind aufgerufen, etwaige Hinweise zur Planung von Gewaltakten oder Terroranschlägen zu melden [mehr]
Vereinen, Verbänden und die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger. Ein wesentlicher Faktor kriminalpräventiven Handelns ist die Information von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und weiterer Interessenten [mehr]
Brände, Bombenfunde, Trinkwasserverunreinigungen oder andere Gefahrenlagen – die frühzeitige Warnung und schnelle Information der Bevölkerung bei Gefahren sowie die Bereitstellung entsprechender Handl [mehr]
Ansprechpartner: in der Regel vor Ort zuständig: das Landratsamt im Landkreis beziehungsweise das Bürgermeisteramt im Stadtkreis (Untere Katastrophenschutzbehörden) für den Katastrophenschutz in der Umgebung [mehr]