Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewähren, müssen Sie ihn ausbezahlen. Spätestens bei Ausscheiden aus dem Unternehmen müssen Sie die Arbeitspapiere aushändigen. Dazu zählt zum Beispiel [mehr]
Sonntagsarbeit handeln oder um ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund eines ärztlichen Attestes. Mutterschutzlohn müssen Sie nicht mehr zahlen während der Mutterschutzfristen, das heißt sechs [mehr]
allgemeinen Verwaltungsaufwandes ist nicht ausreichend. Ihre Entscheidung müssen Sie dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitbeschäftigung schriftlich mitteilen. Achtung: [mehr]
Auszubildende einstellen wollen, müssen Sie mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag spätestens vor Beginn der Berufsausbildung schriftlich abschließen. Der Vertrag muss folgende Mindestangaben [mehr]
Ein Arbeitsvertrag ist grundsätzlich formfrei. Er kann also auch mündlich abgeschlossen werden. Spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses müssen Sie die wesentlichen [mehr]
Bei einer Vollausbildung vermitteln Sie den Auszubildenden alle Ausbildungsinhalte im eigenen Ausbildungsbetrieb. Bei einer Verbundausbildung schließen sich mehrere, oft kleinere Betriebe, die ihren A [mehr]
Aufnahmevoraussetzungen Für die Aufnahme in eine WfbM müssen Sie als Bewerberin bzw. Bewerber spätestens nach Absolvierung des Berufsbildungsbereichs ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arb [mehr]
diese formell festgestellt hat und der Beschluss dem Annehmenden zugestellt ist. Adoptionsgeheimnis Spätestens wenn das Kind 16 Jahre alt ist, darf das Kind auch ohne Zustimmung der Adoptiveltern nach seinen [mehr]
Elternteile zur Adoption erforderlich. Sorgeberechtigte Eltern können bereits im Vorfeld in ihrem Testament oder Erbvertrag Verwandte als Vormund für ihr Kind bestimmen. Fremdadoption Bei einer Fremdadoption [mehr]
Dienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen und Verfügungsbeschränkungen (Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke und Ähnliches). Außerdem kann dem Grundbuch entnommen werden, ob auf dem Grundstück [mehr]