und Verwaltungsvorschriften der einzelnen Bundesländer ergänzt. Die Schwellenwerte betragen ab dem 1. Januar 2020: 139.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen der obersten oder oberen Bundesbehörden [...] 214.000 Euro für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge 5.350.000 Euro für sonstige Bauaufträge 1.000.000 Euro für Lose bei Bauaufträgen 80.000 Euro für Lose bei Dienstleistungen (außer im Bereich der [mehr]
Vergabe von Bauaufträgen im „klassischen Bereich“ und ist in zwei Abschnitte untergliedert: Der Abschnitt 1 gilt nur für die Vergabe von Aufträgen, deren Auftragswert den europäischen Schwellenwert nicht übersteigt [mehr]
Abgabenordnung (AO) verfolgt und vom Finanzamt als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG) anerkannt wurde. Spenden Geld- und Sachzuwendungen Spenden sind [mehr]
Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich wie Spenden steuerbegünstigt. Ausgenommen davon sind Mitgliedsbeiträge für Vereine, die Zwecke im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 21 bis 23 der Abgabenordnung (AO) verfo [mehr]
das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden, ist durch die Verfassung geschützt (Artikel 9 Absatz 1 Grundgesetz). Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum privaten [mehr]
Festnetz pro Minute 1,75 Euro, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen. Eine Telefonberatung für den Bereich Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht erhalten Sie unter 0900 177444-1. Sie können der [mehr]
Die zuständigen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher unter Namensnennung des Produktes und des verantwortlichen Unternehmers informieren bezüg [mehr]
Wo finden Sie Lebensmittel- und Produktwarnungen? Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) veröffentlicht auf dem bundesweiten Portal "lebensmittelwarnung.de" aktuelle Warnmeldu [mehr]
Die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist in der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht d [mehr]
erheblichem Umfang anbieten: für die Dauer von drei Stunden am 1. November (Allerheiligen), Muttertag, Volkstrauertag, Totensonntag und am 1. Adventsonntag für die Dauer von sechs Stunden selbst erzeugte [mehr]