Das Handelsregister enthält Informationen über Unternehmen, die für das Geschäftsleben wichtig sind. Dazu gehören beispielsweise die genaue Firmenbezeichnung, der Sitz des Unternehmens, teilweise wer [mehr]
Neben den erlaubnispflichtigen Gewerben gibt es weitere Gewerbe, die nach § 38 Gewerbeordnung überwachungsbedürftig sind. Dazu zählen der An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Un [mehr]
Die Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle ist gebunden an eine bestimmte Person, bestimmte Räume und eine bestimmte Betriebsart. Jede Änderung wie zum Beispiel ein Inhaberwechsel oder ein Umzug m [mehr]
Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, d [mehr]
folgende Beträge abgezogen: Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG für über 64 Jahre alte Steuerbürgerinnen und -bürger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG Freibetrag für Land- und Forstwirte [mehr]
Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist ausschließlich den Angehörigen der freien Berufe, zum Beispiel Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Ärztinnen und Ärzten oder Architektinnen [mehr]
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelast [mehr]
Gewerbliche oder kommunale Investoren und Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für folgende Vorhaben speziell für Haushalte mit besonderen Sch [mehr]
Sie möchten einen bestehenden Gaststättenbetrieb übernehmen, können aber noch nicht alle für die Gaststättenerlaubnis erforderlichen Unterlagen vorlegen? Dann kann Ihnen die Erlaubnisbehörde eine drei [mehr]
Für den Betrieb eines Gaststättengewerbes benötigen Sie in bestimmten Fällen eine Erlaubnis. Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreich [mehr]