Plangebiets befinden sich aktuell im Wesentlichen folgende Nutzungen: • Gewerbebetriebe • Bahnhof • Spielhalle • Bahnanlage • Wohnen 2. Grundsätzliche Zielsetzung Die grundsätzliche Zielsetzung ist, den Bereich [mehr]
mit Gewinnmöglichkeit 16,00 / ZE zzgl. je Spielgerät 500,00 8.3.2 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33i GewO) 14,50 / ZE 8.4 Erlaubnis zum Betrieb eines Bewa [mehr]
unterschieden. Nach einigen Jahren mit zurückgehenden Einnahmen hatte die Ein- richtung von neuen Spielhallen ab 2008 wieder zu einem Anstieg geführt. Das Rechnungsergebnis lag im Jahr 2011 bei 164.898 €. [...] 2015 mit dem Ergebnis von 544.550 € erneut deutlich überstiegen. Die angekündigte Schließung einer Spielhalle erfolgte 2016 noch nicht. Deshalb wird auch der etwas erhöhte Ansatz 2016 wieder überschritten [...] die Schließung einer Mehrfachspiel- halle erfolgen. Selbst wenn evtl. an anderer Stelle eine neue Spielhalle eingerichtet wird, sind laut Ge- setz nur noch Einfachspielhallen mit maximal 12 Spielgeräten zulässig [mehr]
unterschieden. Nach einigen Jahren mit zurückgehenden Einnahmen hatte die Einrich- tung von neuen Spielhallen ab 2008 wieder zu einem Anstieg geführt. Das Rechnungsergebnis lag im Jahr 2011 bei 164.898 €. [...] 544.550 € erneut deutlich überstiegen. Die angekündigte auf 2016 angekündigte Schließung einer Spielhalle erfolgt voraussichtlich erst 2018. Deshalb wurde auch 2016 der etwas er- höhte Ansatz mit einem [...] die Schließung einer Mehrfachspielhalle erfolgen. Selbst wenn evtl. an anderer Stelle eine neue Spielhalle eingerichtet wird, sind laut Gesetz nur noch Einfachspielhallen mit maximal 12 Spielgeräten zulässig [mehr]
Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungs- Spielgerät) beträgt je angefangenen Kalendermonat in Gaststätten in Spielhallen 50,00 100,00 Säumniszuschläge u. Stundungszinsen gesetzliche Regelung pro angefangenem Monat ( [mehr]
Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungs- Spielgerät) beträgt je angefangenen Kalendermonat in Gaststätten in Spielhallen 50,00 100,00 Säumniszuschläge u. Stundungszinsen gesetzliche Regelung pro angefangenem Monat ( [mehr]
Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungs- Spielgerät) beträgt je angefangenen Kalendermonat in Gaststätten in Spielhallen 50,00 100,00 Säumniszuschläge u. Stundungszinsen gesetzliche Regelung pro angefangenem Monat ( [mehr]
Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungs- Spielgerät) beträgt je angefangenen Kalendermonat in Gaststätten in Spielhallen 50,00 100,00 Säumniszuschläge u. Stundungszinsen gesetzliche Regelung pro angefangenem Monat ( [mehr]
Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungs- Spielgerät) beträgt je angefangenen Kalendermonat in Gaststätten in Spielhallen 50,00 100,00 Säumniszuschläge u. Stundungszinsen gesetzliche Regelung pro angefangenem Monat ( [mehr]
Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z.B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Hinweis: Ein Geschicklichkeitsspiel [mehr]