srat, Kuratorium). Maßgeblich ist, dass es sich um ein Vertretungsorgan im Sinne von § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches handelt. Dies muss die Satzung klarstellen. Festlegungen über die Bildung des Vorstands [...] stellt entsprechende Muster zur Verfügung. Stiftungsbehörde ist bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz [mehr]
mit einer anderen Stiftung dem Stifterwillen besser entsprochen werden kann. Bei Stiftungen des bürgerlichen Rechts können die Stiftungsorgane den Stiftungszweck ändern oder die Stiftung mit einer anderen [mehr]
n oder Aktiengesellschaften). Die unternehmensverbundene Stiftung ist nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich zulässig. Unzulässig sind unternehmensverbundene Stiftungen, die Unternehmen [...] cher Beschränkungen vorliegt. Für unternehmensverbundene Stiftungen gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Landesstiftungsgesetze wie für andere Arten von Stiftungen auch. Unter bestimmten [mehr]
Stiftungsrecht. Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts Stiftungen des bürgerlichen Rechts werden in der Regel durch Privatpersonen errichtet. Für sie gilt das Bürgerliche Gesetzbuch und das La [...] Unterschieden werden rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen und Stiftungen des bürgerlichen Rechts sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts. Rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen Rechtsfähige [...] sein. Sie sind selbstständige Rechtssubjekte, sogenannte juristische Personen. Für sie gilt das Bürgerliche Gesetzbuch und das Stiftungsgesetz und sie unterliegen der Stiftungsaufsicht durch die Regieru [mehr]
Die Verwirklichung des Stiftungszwecks setzt voraus, dass der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Stifter muss die Stiftung daher mit einem bestimmten Vermögen ausstatten. Das [mehr]
Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich: ein Stiftungsgeschäft eine Stiftungssatzung die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde Neben rechtlichen [mehr]
Unabhängigkeit einer Bürgerstiftung und gewährleistet die langfristige Arbeit der Stiftung. Zu den Merkmalen einer Bürgerstiftung gehört, dass sie mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement fördert. [...] Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft. Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren stiftenden [...] iet einer Bürgerstiftung ist geografisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis oder eine Region. Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei haben alle Bürger, die sich [mehr]
ften oder Anstalten liegt, bei denen die Stiftungen errichtet sind. Die Stiftungen können bürgerlich-rechtlich oder öffentlich-rechtlich sein. Neben dem Stiftungsgesetz ist das Kommunalrecht zu beachten [...] ausschließlich dem Wohl einer oder mehrerer Familien. Die Rechtsaufsicht ist eingeschränkt. Bürgerstiftungen verfolgen in der Regel kommunale und regionale Zwecke, werden häufig von mehreren Stiftern gegründet [mehr]
Der Zweck wird vom Stifter frei gestaltet. Die Stiftungsbehörde kann lediglich prüfen, ob der Zweck das Gemeinwohl gefährdet, gegen die Rechtsordnung verstößt oder die Erfüllung des Zwecks unmöglich i [mehr]
maßgebend. Der Name als solcher ändert sich dadurch nicht. Das deutsche Namensrecht ist durch das bürgerliche Recht umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Es enthält zahlreiche Namenserklärungs- [...] im Falle der Führung eines gemeinsamen Familiennamens durch Ehegatten einen Ehenamen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmen und durch eine Erklärung einen Begleitnamen voranstellen oder anfügen, den [mehr]