sowie Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, Museen und Gedenkstätten. LEO–BW wendet sich an alle Bürgerinnen und Bürger Baden–Württembergs und darüber hinaus an alle Menschen, die sich für das Land interessieren [mehr]
Daten dürfen nur zur Werbung vor einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden. Hinweis: Wenn Bürgerinnen oder Bürger zuvor gegenüber der Meldebehörde der Gemeinde, in der sie wohnen, der Weitergabe widersprochen [mehr]
verringern: Von der Wasserwirtschaft über die Kommunen bis hin zu den Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern. Sie alle hat das Land Baden-Württemberg schon im Jahr 2003 mit der „Strategie zur Schad [mehr]
n oder Aktiengesellschaften). Die unternehmensverbundene Stiftung ist nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich zulässig. Unzulässig sind unternehmensverbundene Stiftungen, die Unternehmen [...] cher Beschränkungen vorliegt. Für unternehmensverbundene Stiftungen gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Landesstiftungsgesetze wie für andere Arten von Stiftungen auch. Unter bestimmten [mehr]
allem Großprojekte können zügiger verwirklicht und zugleich die Bürgerbeteiligung gestärkt werden, wenn Vorhabenträger mit der Bürgerschaft schon diskutierte und gegebenenfalls entsprechend überarbeitete [mehr]
Bürgerinnen und Bürger können viel tun, um sich und ihr Eigentum vor den Folgen eines Hochwassers zu schützen. Ihre Eigenvorsorge ist wichtig, denn die technischen Hochwasserschutzeinrichtungen wirken [mehr]