pflichtung Pro Wohneinheit sind 1,5 Stellplätze nachzuweisen. Stockach, den 01.04.2010 Stolz Bürgermeister Bekanntmachung/Inkrafttreten: 16.04.2010 [mehr]
bundesrechtlichen Verfahrens- und Formvorschriften wurden beachtet. Stockach, den 01.04.2010 Stolz Bürgermeister Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am: 16.04.2010 [mehr]
Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist nicht zulässig. Stockach, den 20. Nov. 2008 Stolz Bürgermeister Hinweise: Folgende Maßnahmen sollten dem Leitungsträger (Zweckverband Bodensee- Wasserversorgung [mehr]