§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BauNVO sind folgende Nutzungen zulässig. Gewerbebetriebe aller Art Lagerhäuser Lagerplätze öffentliche Betriebe Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude soweit diese Anlagen [mehr]
n Eingrünung des Sondergebietes und zum anderen übernehmen sie eine wichtige Funktion im Natur- haushalt, der gestärkt werden soll. Sie wirken sich positiv auf das Mikroklima aus und bieten Lebensraum [mehr]
wirkungsvollen Eingrünung des Sondergebietes und zum anderen übernehmen sie eine wichtige Funktion im Naturhaushalt, der gestärkt werden soll. Sie wirken sich positiv auf das Mikroklima aus und bieten Lebens- raum [mehr]
regenerativer Energien (Photovoltaik) sind indirekt und langfristig positive Wechselwirkungen auf den Naturhaushalt und das Klima zu erwarten. - 6.10 Wirkungen auf Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura [mehr]
565,00 € 2.542 in der Urnenhofanlage Loreto 1.200,00 € 2.543 in der Urnenhofanlage Wahlwies und Zizenhausen (jeweils incl. Abdeckplatte) 1.200,00 € 2.55 für eine Verlängerung des Nutzungsrechtes im Zusammenhang [mehr]
b; hf B n X X X X X V V b -1 ! Graureiher Grr bb D n X b +2 [!] Grünspecht Gü h BU n X s +1 ! Hausrotschwanz Hr g; h/n N/BU n X X X b 0 ! Heckenbraunelle He zw BU n X b 0 ! Kleiber Kl h BU n X b 0 ! Kohlmeise [...] Nischenbrüter ohne besondere naturschutzfachliche Bedeu- tung sind Bachstelze, Blaumeise, Buntspecht, Hausrotschwanz, Kleiber, Kohlmeise, Rotkehlchen, Sumpfmeise und Tannenmeise zu nennen. 2.1 Prognose zu den [mehr]