Stockach (Druckversion)

Ein Flächennutzungsplan ist keine Satzung, sondern wird als „hoheitliche Maßnahme eigener Art“ bezeichnet. Er tritt nicht in Kraft wie der Bebauungsplan (B-Plan), sondern wird mit Bekanntmachung wirksam.

20. Änderung des FNP Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute

Öffentliche Bekanntmachung

20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute

1. Erweiterung Gewerbebaufläche „Falbenhölzle II“

2. geplante Gewerbebaufläche „Lange Äcker“

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.05.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 09.10.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.:   07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, Tel.: 07771/9341-0

- Rathaus Eigeltingen, Krummestr. 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: 07774/9322-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 27.10.2023

Stolz, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung (PDF, 218 KB)

Begründung und Umweltbericht (PDF, 1,4 MB)

Planauszug (PDF, 324 KB)

14. Änderung des FNP Flächentausch zugunsten "Röschberg-Süd", Gemeinde Hohenfels

Öffentliche Bekanntmachung

14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gewann „Röschberg-Süd“, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Liggersdorf

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 16.11.2022 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 09.10.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, Tel.: 07771/9341-0

- Rathaus Eigeltingen, Krummestr. 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: 07774/9322-0

 

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 27.10.2023

Stolz, Bürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung (218, KB)

Rechtsgrundlagen, Anlass der Planung, Alternativenprüfung, Umweltbericht (PDF, 3,4 MB)

Umweltbericht (PDF, 1,6 MB)

Planauszug (PDF, 577 KB)

21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Mindersdorf – Wohnbaufläche „Dietersberg“

Öffentliche Bekanntmachung

21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Mindersdorf – Wohnbaufläche „Dietersberg“

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.05.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 26.08.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802-147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: 07771/9341-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 29.09.2023

Stolz, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung (PDF, 391 KB)

Begründung (PDF, 1,7 MB)

Umweltbericht (PDF, 1,8 MB)

zeichnerische Darstellung (PDF, 229 KB)

19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Mühlingen, Sonderbaufläche Photovoltaik „Solarpark Schwackenreute“

Öffentliche Bekanntmachung

19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Mühlingen, Sonderbaufläche Photovoltaik „Solarpark Schwackenreute“

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.05.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 26.08.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802-147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen,   Tel.: 07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen,   Tel.: 07771/9341-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 29.09.2023

Stolz, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung (PDF, 391 KB)

Begründung und Umweltbericht zur Ausweisung einer Sonderbaufläche Photovoltaik „Solarpark Schwackenreute“, Gemeinde Mühlingen (PDF, 2,1 MB)

Übersichtsplan (PDF, 481 KB)

9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

für die Bereiche:

Stadt Stockach:

Stockach Ortsteil Hoppetenzell: Sonderbaufläche „Photovoltaik Heiligbühl“

 

Gemeinde Eigeltingen:

Eigeltingen: Gewerbebaufläche „Hinterhofen Süd“

Eigeltingen Ortsteil Honstetten: Sonderbaufläche Festplatz „Brühl“

 

Gemeinde Hohenfels:

Hohenfels Ortsteil Selgetsweiler: Gewerbebaufläche „Weidenäcker“

Hohenfels Ortsteil Liggersdorf: Gemeinbedarfsfläche „Gemeindehalle, Kindergarten und Feuerwehr“

 

Gemeinde Mühlingen:

Mühlingen Ortsteil Schwackenreute: Gewerbebaufläche „Falbenhölzle“

Mühlingen Ortsteil Schwackenreute: Sonderbaufläche Lager und Photovoltaik „Lange Äcker“

Mühlingen: Sonderbaufläche Photovoltaik „Stockäcker“

 

Gemeinde Orsingen-Nenzingen:

Orsingen: Sonderbaufläche „Campingplatz I“

Orsingen: Sonderbaufläche „Campingplatz II“

 

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.05.2021 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans mit Erlass vom 29.07.2021 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die o.g. Flächen.

Änderung Teil 1 als PDF zum Herunterladen (9 MB)

Änderung Teil 2 als PDF zum Herunterladen (11 MB)

Änderung Teil 3 als PDF zum Herunterladen (20 MB)

8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sondergebietsfläche Photovoltaik im Bereich der Autobahnausfahrt Stockach West“, Flst. Nr. 2707 der Gemarkung Orsingen-Nenzingen

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 14.07.2020 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans mit Erlass vom 15.01.2021 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die o.g. Fläche.

8. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung und Umweltbericht zur Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaikanlage an der Autobahnabfahrt Stockach-West, Flst. 2707, Orsingen-Nenzingen (PDF 1,6 MB) zum Herunterladen)

Bekanntmachung (PDF, 167KB) zum Herunterladen

http://www.stockach.de//stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/wirksame-flaechennutzungsplaene