Leistungen

Grundbuchauskunft beantragen

Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie bei der zuständigen Stelle

  • einen Ausdruck oder Abdruck erhalten, wenn das Grundbuch maschinell geführt wird

oder

  • eine Abschrift (Kopie) erhalten, wenn das Grundbuch ausnahmsweise noch in Papier geführt wird.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

  • Grundbuchamt Villingen-Schwenningen
  • Grundbucheinsichtstelle der Stadt Stockach
  • jede Notarin und jeder Notar

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Um eine Grundbuchauskunft beantragen zu können, ist ein berechtigtes Interesse notwendig. Um eine Abschrift oder einen Ausdruck aus dem Grundbuch zu erhalten, ist das berechtigte Interesse glaubhaft dazulegen und nachzuweisen. Sind Sie beispielsweise Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks reicht die Nennung der Flurstücksnummer und Gemarkung sowie eine Kopie des Personalausweises aus. Weitere Hinweise finden Sie unter "Erforderliche Unterlagen".

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Grundbuchauskunft benötigen, können Sie gerne persönlich oder telefonisch bei der Grundbucheinsichtstelle der Stadt Stockach vorsprechen. Ihre Anfrage können Sie darüber hinaus auch per Mail oder über den angebotenen Online-Prozess bei der Grundbucheinsichtstelle der Stadt Stockach stellen. Darüber hinaus können Sie über das verlinkte Online-Formular Grundbuchausdruck online bestellen eine Grundbuchauskunft beim zuständigen Grundbuchamt Villingen-Schwenningen beantragen.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
  • wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf

Kosten

  • Einfache Grundbuchauskunft (Ausdruck oder unbeglaubigte Abschrift): EUR 10,00
  • Beglaubigte Grundbuchauskunft (amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Abschrift): EUR 20,00

Sofern Sie bei der Grundbucheinsichtstelle der Stadt Stockach eine Auskunft beantragen, werden die Kosten bei Abholung der Unterlage fällig.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Geschäftsanfall beim Grundbuchamt Villingen-Schwenningen oder der Grundbucheinsichtsstelle der Stadt Stockach. In der Regel sind Anfragen kurzfristig bearbeitet.

Hinweise

Achtung: Wenn private Dienstleister im Internet die Einholung von Grundbuchausdrucken anbieten, können damit nicht unerhebliche Zusatzkosten verbunden sein.

Vertiefende Informationen

Keine.

Rechtsgrundlage

Grundbuchordnung (GBO)

  • § 12 Grundbucheinsicht und Abschrift
  • § 12c Zuständigkeit und Erinnerung
  • § 71 Beschwerde
  • § 131 Ausdruck und amtlicher Ausdruck
  • § 132 anderes als örtlich zuständiges Grundbuchamt
  • § 133a Erteilung von Grundbuchabdrucken durch Notare

Grundbuchverfügung (GBV) - Abschriften und Ausdrucke aus dem Grundbuch

  • §§ 44, 45, 78, 85

§ 35a Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFFG) - Grundbucheinsichtstelle

Freigabevermerk

15.10.2024 Stadt Stockach