Lärmaktionsplan

Tempo 40 in Espasingen

Die Stadt Stockach ist nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen, regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Ziel ist es, bestehende Lärmbelastungen zu verringern, neue Belastungen zu vermeiden und ruhige Gebiete zu schützen

Lärmschutzmaßnahmen in Stockach

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurden insbesondere die stark belasteten Hauptverkehrsachsen untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass in mehreren Bereichen relevante Lärmwerte überschritten werden.

Nach Abwägung von Lärmschutz, Verkehrssicherheit, öffentlichem Nahverkehr und Leistungsfähigkeit des Straßennetzes wurde Tempo 40 auf den Hauptachsen als geeignete Maßnahme bewertet. Dadurch sollen Lärmbelastungen reduziert, der Verkehrsfluss erhalten und Ausweichverkehre in Wohngebiete vermieden werden.

Die Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Belange des ÖPNV wurden bei der Festlegung der Maßnahmenabschnitte berücksichtigt.

Vorgehen und Maßnahmen

Im Rahmen der räumlich differenzierten Lärmkartierung wurden insbesondere die belasteten Hauptverkehrsachsen betrachtet. Für mehrere Abschnitte wurden Beurteilungspegel ermittelt, die über den Auslösewerten der Lärmsanierung sowie teilweise über den gesundheitskritischen und gesundheitsgefährdenden Schwellenwerten liegen.

Nach Abwägung der Belange des Lärmschutzes, der Verkehrssicherheit, des öffentlichen Personennahverkehrs und der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes wurde deutlich, dass eine durchgehende Einführung von Tempo 40 auf den Hauptachsen die beste Kombination aus Lärmminderung, Verkehrsfluss und Akzeptanz ermöglicht.: Die wesentlichen Gründe für Tempo 40 auf den Hauptachsen sind:

  • deutliche Lärmminderung um rund 2–4 dB(A), teils bis 6–7 dB(A) in Kombination mit lärmmindernden Fahrbahnbelägen
  • stabile Verkehrsqualität und geringere Reisezeitverluste gegenüber Tempo 30
  • bessere Kompatibilität mit Anforderungen des ÖPNV (z. B. Taktstabilität, Haltestellenabstände)
  • Reduzierung kritischer Spitzenwerte und Entlastung im Bereich gesundheitsgefährdender Pegel
  • Vermeidung von Ausweichverkehren in Wohngebiete
  • einheitliches, nachvollziehbares Geschwindigkeitsregime

Die im Beteiligungsverfahren geäußerten Bedenken des ÖPNV wurden berücksichtigt, indem Abschnitte mit hohem Linienverkehrsanteil statt Tempo 30 konsequent Tempo 40 erhalten. Auch die Hinweise der Bürgerschaft wurden ausgewertet und flossen in die konkrete Abgrenzung von Maßnahmenabschnitten ein.