Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat am 12.11.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den o. g. Bereich zu ändern und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 13.12.2025 bis 18.01.2026 durchgeführt.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 23.06.2026 erfolgte die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung und Beteiligung und es wurde der Beschluss zur förmlichen Auslegung gefasst. Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung vom Wohngebiet im Bereich „Wanne“ geschaffen werden.
Der Planungsbereich ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.Der Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht können auf der Webseite der Stadt Stockach oder im zentralen Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste?layer=zv,blp&N=47.57&E=9.18&zoom=10 in der Zeit vom 25.07.2026 bis 25.08.2026 eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o. g. Zeitraum in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach:
- Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstraße 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802147, stadtbauamt@stockach.de
- Rathaus Eigeltingen, Krummestraße 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: 07774/9322-0, gemeinde@eigeltingen.de
- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel. 07775/9303-0, rathaus@muehlingen.de
- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstraße 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 07773/9300-0, gemeinde@bodman-ludwigshafen.de
- Rathaus Hohenfels, Hauptstraße 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0, gemeinde@hohenfels.de
- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Straße 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: 07771/9341-0, gemeinde@orsingen-nenzingen.de
während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Im Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen zu den Themen Schutzgut, Fläche, Landschaft, Boden, Flora, Fauna, biologische Vielfalt, Biotope, Nutzungen, Artenschutz, Biodiversität, Klima, Luft, Wasser, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung und Kultur und Sachgüter vorhanden.Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegung nicht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3, Satz 1 (2) des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3, Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Stellungnahmen zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (E-Mail) an stadtbauamt@stockach.de abgegeben werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege bei den o. g. Stellen der Auslegung abgegeben werden.Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Stockach den, 24.07.2026 Katter, Verbandsvorsitzende
Stellungnahmen zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (E-Mail) an stadtbauamt@stockach.de abgegeben werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege bei den o. g. Stellen der Auslegung abgegeben werden.Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Stockach den, 24.07.2026 Katter, Verbandsvorsitzende
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