Bauturbo in Stockach

Mehrere Bauprojekte stehen auf einem Grundriss

Am 9. Oktober 2025 hat der Bundestag den so genannten „Bauturbo“ verabschiedet.

Das neue Gesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Ziel ist es, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, bürokratische Hürden zu reduzieren und die Umsetzung von Wohnbauvorhaben zu erleichtern.

Die drei Regelungen im Überblick

Der Bauturbo umfasst im Wesentlichen drei Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB):

  • § 31 Abs. 3 BauGB – Erweiterte Befreiung: Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus. Gilt nun allgemein – nicht mehr nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
  • § 34 Abs. 3b BauGB – Abweichung im Innenbereich: Wohngebäude im unbeplanten Innenbereich können auch zugelassen werden, wenn sie sich nicht vollständig in die nähere Umgebung einfügen.
  • § 246e BauGB – Sonderregelung (befristet bis 31.12.2030): Wohnbauvorhaben können trotz entgegenstehender bauplanungsrechtlicher Vorschriften zugelassen werden – mit Zustimmung der Gemeinde und unter Würdigung nachbarlicher Interessen und öffentlicher Belange.

Was müssen Bauherrinnen und Bauherren tun?

Vorabstimmung mit der Verwaltung

  • ob die Regelungen des Bauturbos angewendet werden können,
  • auf welcher Rechtsgrundlage (§ 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3b oder § 246e BauGB) das Vorhaben beurteilt werden kann,
  • welche Unterlagen für eine vollständige Prüfung und Bewertung erforderlich sind.

Vor der Einreichung eines Bauantrags ist eine verpflichtende Vorberatung mit dem Baurechts- und Denkmalamt sowie dem Amt für Stadtplanung und Umwelt durchzuführen. Im Rahmen dieses Gesprächs wird das Vorhaben anhand der konkreten Planung geprüft und geklärt:

 Einreichung des Bauantrags

Nach erfolgreicher Vorberatung und Klärung der Anwendbarkeit des Bauturbos sowie der erforderlichen Unterlagen wird der Bauantrag zusammen mit dem Antrag auf Anwendung des Bauturbos eingereicht.

Zustimmung der Stadt 

Über die Anwendung des Bauturbos entscheidet die Stadt innerhalb von drei Monaten. Sofern eine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich ist, verlängert sich die Entscheidungsfrist um maximal einen weiteren Monat. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung getroffen, gilt die Zustimmung als erteilt (Zustimmungsfiktion nach § 36a BauGB).

Bitte beachten Sie: Die Zustimmung zur Anwendung des Bauturbos stellt keine Genehmigung des Bauvorhabens dar. Sie betrifft ausschließlich die Anwendung der entsprechenden Regelungen. Sämtliche weiteren gesetzlichen Vorgaben, etwa aus der Landesbauordnung sowie dem Natur- und Denkmalschutzrecht, gelten uneingeschränkt weiter.

Nach positiver Prüfung und Zustimmung wird die Baugenehmigung erteilt. Die Bauverpflichtung verpflichtet zur Fertigstellung innerhalb von drei Jahren.

*i*message-question*i* FAQ für Antragstellende

Was bedeutet Bauturbo in einem Satz?

Der Bauturbo schafft mehr Flexibilität bei der Schaffung neuen Wohnraums. In begründeten Einzelfällen können bestimmte planungsrechtliche Vorgaben angepasst werden – stets innerhalb klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen und mit Zustimmung der Stadt.

Muss ich ausdrücklich einen Bauturbo-Antrag stellen?

Wer die Regelungen des Bauturbos nutzen möchte, muss eine Befreiung oder Abweichung von den geltenden planungsrechtlichen Vorschriften beantragen. Wie bei allen vergleichbaren Verfahren ist hierfür ein gesonderter Antrag erforderlich.

Gilt der Bauturbo auch ohne Bebauungsplan?

Ja, insbesondere im unbeplanten Innenbereich kann eine Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in Betracht kommen.

Ist der Bauturbo auch im Außenbereich möglich?

Der Bauturbo kommt nur in geeigneten Fällen infrage. Dabei muss das Vorhaben in einem räumlichen Zusammenhang mit der vorhandenen Bebauung stehen. Je weiter ein Standort von der bestehenden Bebauung entfernt ist, desto geringer sind die Chancen auf eine Anwendung.

Kann die Stadt Bedingungen stellen?

Ja. Die Zustimmung kann mit Bedingungen oder Auflagen verbunden werden. Hierzu können insbesondere städtebauliche Vereinbarungen sowie Anforderungen an die Ausführung und Qualität des Vorhabens gehören.

Was ist, wenn die Stadt nicht zustimmt?

Ist eine Anwendung des Bauturbos nicht möglich, gelten die üblichen planungsrechtlichen Vorgaben. Das Vorhaben wird dann nach den regulären gesetzlichen Bestimmungen beurteilt.

Die Stadt Stockach verzichtet auf einen Kriterienkatalog, es bleibt immer eine Einzelfallentscheidung, dies sollte bei der Zustimmung noch ergänzt werden

Welche Rolle spielen Umweltbelange?

Auch beim Bauturbo spielen Umweltbelange eine wichtige Rolle. Abhängig vom Vorhaben können weitere Prüfungen notwendig werden. Bei erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt sind die gesetzlich vorgesehenen weitergehenden Prüfungen durchzuführen.

Was kostet mich das?

Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Verwaltungsverfahren und den einschlägigen Gebührenregelungen. Eventuelle Befreiungsgebühren bilden den „wirtschaftlichen Vorteil“ ab und können deshalb je nach Umfanghoch sein.

Warum soll ich vorher Kontakt aufnehmen?

Weil frühzeitige Abstimmung Fehlläufe verhindert, Unterlagenanforderungen klärt und Ihnen eine realistische Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit ermöglicht.