Die Grafik zeigt eine Checkliste und ein Verkehrshütchen

Ordnungsamt

Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für zahlreiche Aufgaben rund um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Stockach. 

Zu den Zuständigkeiten gehören unter anderem der Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten sowie ordnungsrechtliche Angelegenheiten. Darüber hinaus betreut die Ausländerbehörde die ausländischen Bürgerinnen und Bürger in aufenthaltsrechtlichen Fragen.

Online Dienstleistungen mit ServiceBW

Viele Dienstleistungen des Ordnungsamtes können Sie inzwischen auch bequem von zu Hause aus im Bürgerportal ServiceBW beantragen.

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für

  • die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
  • die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.

Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Zuständige Stelle

die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde,

  • in deren Zuständigkeitsbereich der erlaubnispflichtige Verkehr beginnt oder
  • in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat, bei der eine Pflicht zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister besteht.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn

  • für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
  • geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
  • Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis beantragen.

Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS).

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Kosten

je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis

Bearbeitungsdauer

in der Regel: zwei Wochen

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

  • § 29 Absatz 3 Übermäßige Straßenbenutzung
  • § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

  • § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
  • § 34 Achslast und Gesamtgewicht

Freigabevermerk

24.09.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Kampfhunde

Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.

Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.

Beispiele:

  • Für gewerbliche oder nicht gewerbliche Zwecke (beispielsweise durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine und Kirchen) werden
    • Info- beziehungsweise Promotionsstände aufgestellt,
    • Werbeschriften auf Tischen oder von Ständen aus verteilt oder
    • im öffentlichen Straßenraum Veranstaltungshinweise (beispielsweise Hinweise auf Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen, Messen, Märkte) plakatiert oder
  • politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen machen mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen Anlagen auf sich aufmerksam.

Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bereich die betroffene Straße liegt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen oder Polizeiverordnungen aufgenommen. 

Sie bestimmen in der Regel

  • welche Institutionen plakatieren dürfen,
  • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
  • Größe und Anzahl der Plakate,
  • Plakatierungsorte und -dauer.

Die kommunalen Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden sowie das Stadt- und Straßenbild erhalten beziehungsweise verbessern.

Verfahrensablauf

Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie die Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie müssen die Sondernutzungserlaubnis persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid. 

Hinweis: Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

Fristen

vor der Plakatierung

Erfragen Sie die genauen Fristen bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls Entwurf des Werbeplakats

Kosten

Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Gegebenenfalls müssen Sie schon während des Verfahrens einen Gebührenvorschuss leisten. Sie erhalten einen gesonderten Gebührenbescheid.

Hinweise

An anderen Stellen im Ort außer an Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren verboten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die interkommunal abgestimmte Fassung wurde zuletzt am 21.02.2020 freigegeben.

Waffen

Eine Grafik zeigt ein Heft mit Text und Bildern

Aktuelle Straßensperrungen

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Formulare & Anträge zum Ausfüllen

Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen - Entgegennahme als Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber

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