Jahresberichte
Besucher, Ausleihen & Angebote
Zahlen erzählen Geschichten: von gelesenen Büchern, besuchten Veranstaltungen und Menschen, die unsere Stadtbücherei nutzen.
Auf dieser Seite haben wir unsere Jahresberichte und wichtigsten Statistiken für Sie zusammengestellt. Sie geben einen Überblick über Entwicklungen, Trends und die vielfältige Nutzung unserer Angebote.
Auszug aus unseren Veranstaltungsangeboten
| Veranstaltungen | Angebote 2025 | Angebote 2024 | Teilnehmer 2025 | Teilnehmer 2024 |
|---|---|---|---|---|
| Vorlesestunden mit Ehrenamtlichen |
19 | 21 | 200 | 210 |
| Einführung in die Bibliothek: KiTa | 8 | 26 | 80 | 265 |
| Einführung in die Bibliothek: Grundschule |
20 | 31 | 500 | 620 |
| Einführung in die Bibliothek: Sekundarschule |
4 | 9 | 100 | 225 |
| Autorenlesungen | 14 | 14 | 780 | 744 |
Benutzungsordnung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.02.2022 die folgende Benutzungsordnung beschlossen:
Allgemeines
Die Stadtbücherei Stockach ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Stockach. Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung. Jedermann ist berechtigt, die Stadtbücherei und ihre Angebote im Rahmen dieser Benutzungsordnung zu benutzen. Während des Aufenthalts in der Stadtbücherei und der Nutzung ihres Medienangebots gilt diese Benutzungsordnung sowie eine Hausordnung. Für die Benutzung der Stadtbücherei werden Entgelte erhoben. Das Nähere regelt eine zu dieser Benutzungsordnung gehörende Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei werden durch Aushang bekannt gemacht. Sie werden
regelmäßig im Amtsblatt „Stockach Informiert“ veröffentlicht.
Anmeldung
Die Benutzerin/Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhält einen Benutzerausweis. Die Benutzerin/Der Benutzer bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift die Benutzungsordnung anzuerkennen und ist verpflichtet, der Stadtbücherei Änderungen des Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert, soweit diese von der Stadtbücherei zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Die Benutzerin/Der Benutzer bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift die gesetzlich erforderliche Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Es gelten die Datenschutzhinweise der Stadtbücherei nach Artikel 13 der EU-DSGVO.
Minderjährige können selbst Benutzer werden, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet haben. Für die Anmeldung legen die Minderjährigen bis zum 18. Lebensjahr die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vor bzw. dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Damit verpflichtet sich der gesetzliche Vertreter zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte.
Die Mediennutzung von Kindern bis zum 7. Lebensjahr erfolgt über den Benutzerausweis eines Elternteils/Sorgeberechtigten.
Schulen, Kindertageseinrichtungen und sonstige Institutionen melden sich durch schriftlichen Antrag eines Vertretungsberechtigten an.
Benutzerausweis
Die Ausleihe von Medien der Stadtbücherei ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbücherei.
Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet die/der eingetragene Benutzer/-in bzw. ihr/sein gesetzlicher Vertreter.
Ausleihe, Leihfrist
Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art für die jeweils festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden. Die Leihfrist beträgt vier Wochen. Für andere Medienarten kann die Stadtbücherei kürzere Leihfristen bestimmen. Sind Medien mehrfach vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
Mit einem gültigen Ausweis der Stadtbücherei können kostenlos elektronische Medien ausgeliehen werden. Die Benutzungsbedingungen finden sich auf der Startseite des Verbundes „Onleihe Hegau-Bodensee“ und des Streaming-Portals „filmfriend.de“.
Ausleihbeschränkungen
Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Stadtbücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Für einzelne Medienarten kann die Stadtbücherei besondere Bestimmungen festlegen.
Gesetzlich vorgeschriebene Altersangaben z.B. für Spielfilme oder Computerspiele sind auch für die Ausleihe in der Stadtbücherei Stockach verbindlich.
Vorbestellungen
Für ausgeliehene Medien kann die Stadtbücherei auf Wunsch der Benutzerin/dem Benutzer Vorbestellungen gegen Eintrichtung eines Entgelts entgegennehmen.
Fernleihe
Im Bestand der Stadtbücherei nicht vorhandene Fachliteratur kann über den auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen geschafft werden. Es gelten grundsätzlich die Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek.
Entgeltbestimmungen
Das Ausleihen von Medien ist in der Regel nur gegen ein Benutzungsentgelt möglich. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Entgeltordnung, die Anlage dieser Benutzungsordnung ist. Eine Rückerstattung nicht genutzter Entgeltanteile erfolgt nicht. Für die Überschreitung der Leihfrist werden ebenfalls Entgelte nach der jeweiligen Entgeltordnung erhoben.
Bei Überschreitung der Leihfrist entsteht nach zwei Öffnungstagen Kulanz der Überziehung auch ohne vorherige Benachrichtigung ein Versäumnisentgelt für jedes verspätet zurückgegebene Medium.
Die Stadtbücherei ist nicht verpflichtet, die Rückgabe entliehener Medien sowie die Begleichung ausstehender Entgelte anzumahnen. Im Falle der Anmahnung entstehen zusätzliche
Mahnkosten.
Versäumnisentgelt und Mahnkosten richten sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung. Sie sind auch dann zu entrichten, wenn Benutzer/innen ihre Mahnung nicht erhalten haben.
Werden entliehene Medien trotz Aufforderung nicht zurückgegeben, kann zu den bereits entstandenen Versäumnis- und Mahnkosten der Neuwert des Medium und ein Verwaltungskostenbeitrag in Rechnung gestellt werden.
Solange Benutzer/innen der Aufforderung zur Rückgabe von Medien nicht nachkommen oder geschuldete Entgelte nicht entrichten, können sie von der Benutzung der Stadtbücherei ausgeschlossen werden. Alle Forderungen der Stadtbücherei werden gegebenenfalls auf dem Rechtsweg eingezogen.
Behandlung der Medien, Haftung
Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln und fristgerecht zurückzugeben. Die Benutzer/innen tragen die Verantwortung, dass die Medien auch dann fristgerecht zurückgegeben werden, falls sie persönlich verhindert sind. Für Beschädigungen und Verlust ist die Benutzerin/der Benutzer schadensersatzpflichtig.
Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der Benutzerin/dem Benutzer auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Verlust und Beschädigung der Medien sind der Stadtbücherei anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen und ohne Absprache beschädigte/verlorene Medien zu beschaffen.
Eine Weitergabe von Medien an Dritte ist nicht gestattet. Die Beachtung urheberrechtlicher Bestimmungen obliegt dem Benutzer/der Benutzerin. Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der Stadtbücherei an Daten, Dateien und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Geräten, die durch Handhabung von Medien aus der Bücherei entstehen.
Schadenersatz
Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Stadtbücherei nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars wird ein Entgelt erhoben.
Nutzungsbedingungen für PC-Arbeitsplätze, Internet und WLAN
Die Internet PC und das WLAN stehen den Benutzer/-innen der Stadtbücherei zur Verfügung. Die Nutzungsdauer der Benutzer-PC kann von der Büchereileitung festgelegt werden.
Die Stadtbücherei haftet nicht:
- für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer/-innen.
- für Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzer/-innen und Internetdienst-
leistern. - für Schäden, die Benutzer/-innen aufgrund von fehlerhaften Inhalten der benutzten
Medien entstehen. - für Schäden, die Benutzer/-innen durch die Nutzung der Arbeitsplätze un der dort an-
gebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen. - für Schäden, die Benutzer/-innen durch Datenmissbrauch Dritter aufgrund des unzu-
reichenden Datenschutzes im Internet entstehen.
Die Stadtbücherei schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien beziehen.
Die Benutzerin/Der Benutzer ist verpflichtet, sich:
- die gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzgesetzes und des Strafgesetzbuches zu beachten und an den IT-Arbeitsplätzen und über das WLAN gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen, noch zu verbreiten. Das Aufrufen rechtswidriger Inhalte
im Internet ist untersagt. - keine Dateien und Programme der Bücherei oder Dritter zu manipulieren
- keine geschützten Daten zu manipulieren
- die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Stadtbücherei entstehen, zu übernehmen.
- bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigungen an Dritte alle dadurch entstehenden
Schadenskosten zu übernehmen - das Empfangen, Lesen und Versenden von E-Mails nur über Drittanbieter abzuwickeln
Es ist nicht gestattet
- Änderungen in den Arbeitsplatz-, und Netzkonfigurationen durchzuführen.
- technische Störungen selbständig zu beheben.
- Programme und Dateien von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den PC-Arbeitsplätzen zu installieren oder zu speichern.
- an den PC-Arbeitsplätzen kostenpflichtige Inhalte aufzurufen oder zu nutzen.
- an den PC-Arbeitsplätzen Bestellungen von Waren aufzugeben bzw. Käufe oder Ver-
käufe über das Internet abzuwickeln.
Verhalten in der der Stadtbücherei, Hausrecht
Jede Benutzerin/Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Stadtbücherei beeinträchtigt werden. Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/-innen übernimmt die Stadtbücherei keine Haftung. Das Mitbringen von Tieren sowie das Rauchen ist in der Stadtbücherei nicht gestattet.
Das Hausrecht nimmt die Leitung der Stadtbücherei oder das mit seiner Ausübung beauftragte Personal des Kulturzentrums wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Benutzer/-innen die gegen diese Benutzungsordnung und die Hausordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauerhaft oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung
der Stadtbücherei ausgeschlossen werden.
Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt zum 01.03.2022 in Kraft und ersetzt die Benutzungsordnung
vom 21.10.2009.
Stockach, den 16. Februar 2022
Rainer Stolz
Bürgermeister
Datenschutzhinweise der Stadtbücherei Stockachnach Artikel 13 EU-DSGVO
Datenschutz
Die Stadtbücherei Stockach ist eine Einrichtung der Stadt Stockach und unterliegt daher den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), sowie ergänzend dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten in unserer Bibliothek.
Verantwortlicher:
Stadt Stockach
Bürgermeisterin Susen Katter
Adenauerstraße 4
78333 Stockach
Tel. 07771 802-0
Email: post@stockach.de
Verarbeitende Stelle:
Die Datenverarbeitung erfolgt bei folgender Stelle:
Stadtbücherei Stockach
Salmannsweilerstr. 1
78333 Stockach
Tel.: 07771-802305
Email: stadtbuecherei@stockach.de
Datenschutzbeauftragter:
Komm.ONE A.ö.R.
Weissacher Straße 15
70499 Stuttgart
Tel.: 0711 810814444
Email: datenschutz@stockach.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:
- Durchführung des Ausleihverhältnisses (Anmeldung, Ausleihe, Rückgabe)
→ Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO - Versand von Erinnerungen und Mahnungen
→ Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO - Benachrichtigungen über Vormerkungen oder Fristen
→ Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO - Speicherung der Ausleihhistorie
→ Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO
Welche Daten werden erfasst?
- Vor- und Nachname, Adresse und Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer
- bei Minderjährigen: Namen eines Erziehungsberechtigten
- bei Institutionen: Name der Institution und verantwortliche Person
Empfänger der Daten
Zur Bereitstellung bestimmter Dienstleistungen werden Daten an folgende Empfänger übermittelt:
Onleihe
Unsere Stadtbücherei ist dem Onleihe-Verbund Hegau-Bodensee angeschlossen. Zur eMedien- Ausleihe wird ein verschlüsselter Kanal von der divibib GmbH zur Nutzerdatenbank der Stadtbücherei hergestellt, um den Bibliotheksnutzer unmittelbar durch seine Bibliothek authentifizieren zu lassen.
Betreiber der Onleihe
divibib GmbH
Bismarckstraße 3
72764 Reutlingen
Tel. 07121 / 144-0
Email: datenschutz@divibib.com
Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf den Seiten der divibib (www.divibib.com)
filmfriend
Unsere Stadtbücherei bietet Zugang zum Streaming-Portal „filmfriend“. Zum Streamen wird ein
verschlüsselter Kanal von der Firma fw Filmwerte zur Nutzerdatenbank der Stadtbücherei genutzt,
um den Bibliotheksnutzer durch seine Bibliothek authentifizieren zu lassen.
Betreiber von filmfriend
fw filmwerte GmbH
Dianastrasse 44
14482 Potsdam
Email: info@fimwerte.de
www.filmwerte.de
Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf den Seiten der filmwerte
GmbH.
Online-Katalog
Unsere Bibliothek betreibt einen Online-Katalog im Internet. Wenn Sie Ihr Konto online einsehen
möchten, um z.B. ein Medium zu verlängern, müssen folgende Daten an den Betreiber des Online-
Katalogs weitergegeben werden:
- Kundennummer der Stadtbücherei (40….) und das
- Geburtsdatum bzw. ein selbst vergebenes Passwort
Betreiber des Online-Katalogs
LMSCloud GmbH
Bismarckstr. 3
72764 Reutlingen
Telefon: +49 7121 144-150
E-Mail: info@lmscloud.de
Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf den Seiten der LMSCloud GmbH (https://www.lmscloud.de).
Mit den Dienstleistern bestehen Verträge zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Drittlandübermittlung
Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten außerhalb der EU findet nicht statt.
Speicherdauer
- Ausleihdaten: Löschung nach Rückgabe und Begleichung aller Entgelte
- Stammdaten: Löschung zwei Jahre nach Ende der Mitgliedschaft
- Ausleihhistorie: Speicherung nur bei erteilter Einwilligung
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Begründung und Durchführung des Nutzungsverhältnisses erforderlich. Ohne diese Daten kann kein Benutzerausweis ausgestellt werden.
Ihre Rechte
Sie haben folgende Rechte
- Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Widerruf von Einwilligungen
Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg zu beschweren:
Heilbronner Straße 35
70191 Stuttgart
Telefon Zentrale: 0711 - 615541-0
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de
Automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.
Stand: 16.04.2026

