Hundesteuer

Anmeldung: Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Abmeldung Ihres Hundes: 

  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie haben keinen Hund mehr.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Abmeldung Ihres Hundes die Hundemarke an uns zurücksenden. Möchten Sie diese behalten, setzen Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung. Wir erheben dann eine Gebühr von 5€.
Falls Vorhanden bitten wir auch um eine Bescheinigung oder Durchschlag des Tierarztes. 

Gerne nehmen wir ihre An- und Abmeldung auch telefonisch entgegen.

Steueramt
Adenauerstraße 4
78333 Stockach
Telefon 07771 802-113