Jahresberichte

Regale mit Büchern in der Stadtbücherei
Romanraum in der Stadtbücherei

Besucher, Ausleihen & Angebote

Zahlen erzählen Geschichten: von gelesenen Büchern, besuchten Veranstaltungen und Menschen, die unsere Stadtbücherei nutzen. 

Auf dieser Seite haben wir unsere Jahresberichte und wichtigsten Statistiken für Sie zusammengestellt. Sie geben einen Überblick über Entwicklungen, Trends und die vielfältige Nutzung unserer Angebote.

Statistik 2025

  • Medienbestand (physische Einheiten): 25.668
  • Medienausleihungen insgesamt: 127.974
  • Aktive Kunden (mind. 1x Ausleihe): 2.280
  • Teilnehmer Ferienleseclub: 235
  • Gelesene Bücher Ferienleseclub: 1.510

Auszug aus unseren Veranstaltungsangeboten

Veranstaltungen Angebote 2025 Angebote 2024 Teilnehmer 2025 Teilnehmer 2024
Vorlesestunden mit Ehrenamtlichen
19 21 200 210
Einführung in die Bibliothek: KiTa 8 26 80 265
Einführung in die Bibliothek: Grundschule
20 31 500 620
Einführung in die Bibliothek: Sekundarschule
4 9 100 225
Autorenlesungen 14 14 780 744

Benutzungsordnung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.02.2022 die folgende Benutzungsordnung beschlossen:

Allgemeines

Die Stadtbücherei Stockach ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Stockach. Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung. Jedermann ist berechtigt, die Stadtbücherei und ihre Angebote im Rahmen dieser Benutzungsordnung zu benutzen. Während des Aufenthalts in der Stadtbücherei und der Nutzung ihres Medienangebots gilt diese Benutzungsordnung sowie eine Hausordnung. Für die Benutzung der Stadtbücherei werden Entgelte erhoben. Das Nähere regelt eine zu dieser Benutzungsordnung gehörende Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei werden durch Aushang bekannt gemacht. Sie werden
regelmäßig im Amtsblatt „Stockach Informiert“ veröffentlicht.

Anmeldung

Die Benutzerin/Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an und erhält einen Benutzerausweis. Die Benutzerin/Der Benutzer bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift die Benutzungsordnung anzuerkennen und ist verpflichtet, der Stadtbücherei Änderungen des Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert, soweit diese von der Stadtbücherei zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Die Benutzerin/Der Benutzer bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift die gesetzlich erforderliche Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Es gelten die Datenschutzhinweise der Stadtbücherei nach Artikel 13 der EU-DSGVO.

Minderjährige können selbst Benutzer werden, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet haben. Für die Anmeldung legen die Minderjährigen bis zum 18. Lebensjahr die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vor bzw. dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Damit verpflichtet sich der gesetzliche Vertreter zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte.

Die Mediennutzung von Kindern bis zum 7. Lebensjahr erfolgt über den Benutzerausweis eines Elternteils/Sorgeberechtigten.

Schulen, Kindertageseinrichtungen und sonstige Institutionen melden sich durch schriftlichen Antrag eines Vertretungsberechtigten an.

Benutzerausweis

Die Ausleihe von Medien der Stadtbücherei ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbücherei.

Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet die/der eingetragene Benutzer/-in bzw. ihr/sein gesetzlicher Vertreter.

Ausleihe, Leihfrist

Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art für die jeweils festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden. Die Leihfrist beträgt vier Wochen. Für andere Medienarten kann die Stadtbücherei kürzere Leihfristen bestimmen. Sind Medien mehrfach vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag bis zu zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.

Mit einem gültigen Ausweis der Stadtbücherei können kostenlos elektronische Medien ausgeliehen werden. Die Benutzungsbedingungen finden sich auf der Startseite des Verbundes „Onleihe Hegau-Bodensee“ und des Streaming-Portals „filmfriend.de“.

Ausleihbeschränkungen

Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Stadtbücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden. Für einzelne Medienarten kann die Stadtbücherei besondere Bestimmungen festlegen.

Gesetzlich vorgeschriebene Altersangaben z.B. für Spielfilme oder Computerspiele sind auch für die Ausleihe in der Stadtbücherei Stockach verbindlich.

Vorbestellungen

Für ausgeliehene Medien kann die Stadtbücherei auf Wunsch der Benutzerin/dem Benutzer Vorbestellungen gegen Eintrichtung eines Entgelts entgegennehmen.

Fernleihe

Im Bestand der Stadtbücherei nicht vorhandene Fachliteratur kann über den auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen geschafft werden. Es gelten grundsätzlich die Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek.

Entgeltbestimmungen

Das Ausleihen von Medien ist in der Regel nur gegen ein Benutzungsentgelt möglich. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Entgeltordnung, die Anlage dieser Benutzungsordnung ist. Eine Rückerstattung nicht genutzter Entgeltanteile erfolgt nicht. Für die Überschreitung der Leihfrist werden ebenfalls Entgelte nach der jeweiligen Entgeltordnung erhoben.

Bei Überschreitung der Leihfrist entsteht nach zwei Öffnungstagen Kulanz der Überziehung auch ohne vorherige Benachrichtigung ein Versäumnisentgelt für jedes verspätet zurückgegebene Medium.
Die Stadtbücherei ist nicht verpflichtet, die Rückgabe entliehener Medien sowie die Begleichung ausstehender Entgelte anzumahnen. Im Falle der Anmahnung entstehen zusätzliche
Mahnkosten.

Versäumnisentgelt und Mahnkosten richten sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung. Sie sind auch dann zu entrichten, wenn Benutzer/innen ihre Mahnung nicht erhalten haben.
Werden entliehene Medien trotz Aufforderung nicht zurückgegeben, kann zu den bereits entstandenen Versäumnis- und Mahnkosten der Neuwert des Medium und ein Verwaltungskostenbeitrag in Rechnung gestellt werden.

Solange Benutzer/innen der Aufforderung zur Rückgabe von Medien nicht nachkommen oder geschuldete Entgelte nicht entrichten, können sie von der Benutzung der Stadtbücherei ausgeschlossen werden. Alle Forderungen der Stadtbücherei werden gegebenenfalls auf dem Rechtsweg eingezogen.

Behandlung der Medien, Haftung

Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln und fristgerecht zurückzugeben. Die Benutzer/innen tragen die Verantwortung, dass die Medien auch dann fristgerecht zurückgegeben werden, falls sie persönlich verhindert sind. Für Beschädigungen und Verlust ist die Benutzerin/der Benutzer schadensersatzpflichtig.

Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der Benutzerin/dem Benutzer auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Verlust und Beschädigung der Medien sind der Stadtbücherei anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen und ohne Absprache beschädigte/verlorene Medien zu beschaffen.

Eine Weitergabe von Medien an Dritte ist nicht gestattet. Die Beachtung urheberrechtlicher Bestimmungen obliegt dem Benutzer/der Benutzerin. Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der Stadtbücherei an Daten, Dateien und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Geräten, die durch Handhabung von Medien aus der Bücherei entstehen.

Schadenersatz

Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Stadtbücherei nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars wird ein Entgelt erhoben.

Nutzungsbedingungen für PC-Arbeitsplätze, Internet und WLAN

Die Internet PC und das WLAN stehen den Benutzer/-innen der Stadtbücherei zur Verfügung. Die Nutzungsdauer der Benutzer-PC kann von der Büchereileitung festgelegt werden.
Die Stadtbücherei haftet nicht:

Die Stadtbücherei schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien beziehen.

Die Benutzerin/Der Benutzer ist verpflichtet, sich:

Es ist nicht gestattet

Verhalten in der der Stadtbücherei, Hausrecht

Jede Benutzerin/Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Stadtbücherei beeinträchtigt werden. Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/-innen übernimmt die Stadtbücherei keine Haftung. Das Mitbringen von Tieren sowie das Rauchen ist in der Stadtbücherei nicht gestattet.

Das Hausrecht nimmt die Leitung der Stadtbücherei oder das mit seiner Ausübung beauftragte Personal des Kulturzentrums wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Benutzer/-innen die gegen diese Benutzungsordnung und die Hausordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauerhaft oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung
der Stadtbücherei ausgeschlossen werden.

Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt zum 01.03.2022 in Kraft und ersetzt die Benutzungsordnung
vom 21.10.2009.

Stockach, den 16. Februar 2022

Rainer Stolz

Bürgermeister

Datenschutzhinweise der Stadtbücherei Stockachnach Artikel 13 EU-DSGVO

Datenschutz

Die Stadtbücherei Stockach ist eine Einrichtung der Stadt Stockach und unterliegt daher den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), sowie ergänzend dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).

In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten in unserer Bibliothek. Wir verpflichten uns, die Privatsphäre der Besucher zu schützen und personenbezogene Daten nach Maßgabe der EU-DSGVO zu behandeln und zu verwenden.

Verarbeitende Stelle:

Die Datenverarbeitung erfolgt bei folgender Stelle:

Stadtbücherei Stockach
Salmannsweilerstr. 1
78333 Stockach
Tel.: 07771-802305
Email: stadtbuecherei@stockach.de

Verantwortliche Stelle:

Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Ziff. 7 EU-DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener
Daten ist:
Stadt Stockach
Bürgermeister Rainer Stolz
Adenauerstraße 4
78333 Stockach
Tel. 07771 802-0
Email: post@stockach.de

Datenschutzbeauftragter:

Kontaktdaten des Behördlichen Datenschutzbeauftragten:
Stadt Stockach
Datenschutzbeauftragter
Adenauerstraße 4
78333 Stockach
Email: datenschutz@stockach.de

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ihre Daten benötigen wir für die Abwicklung der Ausleihe und Rückgabe von Medien, für die
Kontaktaufnahme (z.B. um Sie zu informieren, wenn ein vorgemerktes Medium zur Verfügung steht,
so Sie das wünschen). Die rechtliche Grundlage bilden Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) und b) DSGVO. Es
handelt sich um vorvertragliche Maßnahmen, die Daten dienen der Wahrung berechtigter Interessen
der Stadtbücherei (ordnungsgemäße Medienausleihe) und Sie willigen in die Verarbeitung dieser
personenbezogenen Daten ein, indem Sie den Antrag auf einen Benutzerausweis ausfüllen und mit
Ihrer Unterschrift bestätigen.

Welche Daten werden erfasst?

  • Vor- und Nachname, Geschlecht, Adresse und Geburtsdatum
  • bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren sind außerdem Vor- und Nachname und Adresse
    eines Erziehungsberechtigten erforderlich
  • bei Institutionen zusätzlich zu Name und Adresse der Institution, Vor- und Nachname der für
    die Nutzung des Ausweises verantwortlichen Person
  • Mail-Adresse und/oder Telefonnummer

Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke der Stadtbücherei Stockach (Ausleihe, Mahnungen; mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung: Information über Vormerkungen, auslaufende Leihfristen, Erfassung der Ausleihhistorie) verwendet. Falls Sie die Onleihe bzw. filmfriend und/oder den Online-Katalog nutzen möchten, ist dazu ggf. die Weitergabe von Daten an die Dienstleister nötig (s.u.).

Onleihe


Unsere Stadtbücherei ist dem Onleihe-Verbund Hegau-Bodensee angeschlossen. Zur eMedien- Ausleihe wird ein verschlüsselter Kanal von der divibib GmbH zur Nutzerdatenbank der Stadtbücherei hergestellt, um den Bibliotheksnutzer unmittelbar durch seine Bibliothek authentifizieren zu lassen.

Betreiber der Onleihe

divibib GmbH
Bismarckstraße 3
72764 Reutlingen
Tel. 07121 / 144-0
Email: datenschutz@divibib.com
Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf den Seiten der divibib
(https://onleihe.net/)

filmfriend

Unsere Stadtbücherei bietet Zugang zum Streaming-Portal „filmfriend“. Zum Streamen wird ein
verschlüsselter Kanal von der Firma fw Filmwerte zur Nutzerdatenbank der Stadtbücherei genutzt,
um den Bibliotheksnutzer durch seine Bibliothek authentifizieren zu lassen.

Betreiber von filmfriend

fw filmwerte GmbH
Dianastrasse 44
14482 Potsdam
Email: info@fimwerte.de
www.filmwerte.de
Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf den Seiten der filmwerte
GmbH.

Online-Katalog

Unsere Bibliothek betreibt einen Online-Katalog im Internet. Wenn Sie Ihr Konto online einsehen
möchten, um z.B. ein Medium zu verlängern, müssen folgende Daten an den Betreiber des Online-
Katalogs weitergegeben werden:

  • Kundennummer der Stadtbücherei (40….) und das
  • Geburtsdatum bzw. ein selbst vergebenes Passwort

Wir haben mit dem Betreiber des Online-Katalogs einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der OCLC GmbH wenden.

Betreiber des Online-Katalogs

OCLC GmbH Niederlassung Böhl-Iggelheim
Am Bahnhofsplatz 1
67459 Böhl-Iggelheim
Tel. 06324 / 9612-0
Email: bibliotheca@oclc.org

Wie lange werden Daten gespeichert?

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten so lange, wie Sie Medien ausleihen oder andere
unserer Dienstleistungen nutzen möchten. Ausleihdaten werden nach Rückgabe der Medieneinheit
und Begleichung etwaiger Entgelte gelöscht, Ihre persönlichen Daten zwei Jahre nach Ablauf der
Mitgliedschaft. Sofern Sie Ihre Zustimmung zur Speicherung der Ausleihhistorie (= Abgleich der Daten
bei der Ausleihe, ob Sie diese früher bereits einmal entliehen hatten) schriftlich gegeben haben, wird
diese gespeichert.

Welche Rechte haben Sie, was Ihre bei uns gespeicherten Daten betrifft?
Sie haben das Recht,

  • eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 EU-DSGVO aufgeführten Informationen
  • unverzüglich die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16 EU-DSGVO)
  • zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 EU-DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft
  • die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 EU-DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist

Wenden Sie sich dazu bitte an die Verarbeitende Stelle (Stadtbücherei Stockach), deren Kontaktdaten Sie oben auf dieser Seite finden.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der oben angegebenen Adresse an uns wenden.

Weiterhin haben Sie das Recht, sich beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon Zentrale: 0711 -615541-0
Email: poststelle@lfdi.bwl.de
zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden
personenbezogenen Daten gegen die EU-DSGVO oder das LDSG verstößt (Art. 77 EU-DSGVO)

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich (vgl. Art. 7
EU-DSGVO). Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten
Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags
automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren
Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen
Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch möglich ist.

Stand: 09.12.2021

Kontakt

Stadtbücherei Stockach

Kulturzentrum "Altes Forstamt"
Salmannsweilerstraße 1
78333 Stockach
Öffnungszeiten: Di. - Fr. 10:00 - 17:00 Uhr, Sa. 10:00 - 13:00 Uhr